Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» beobachtet, zum Beispiel bei der Krankenkasse, dass das Rechnungsdatum bereits weit zurückliegt, wenn sie die Rechnung im Briefkasten hat. Verkürzt sich dadurch auch die Zahlungsfrist? «Manchmal bleiben mir gerade noch zwei Tage, bei einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.»
Es gibt kein gesetzliches Recht auf Zahlungsfrist
SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner klärt auf: «Das Gesetz kennt keine Zahlungsfristen. Grundsätzlich gilt: Ware oder Dienstleistung gegen Geld. Räumt ein Anbieter eine Zahlungsfrist ein, ist das ein Entgegenkommen. Bei Rechnungen verbreitet sind Fristen von zehn oder dreissig Tagen. Möglich sind auch kürzere oder längere Fristen.»
Zahlungsfrist beginnt ab Erhalt der Rechnung zu laufen
Massgebend ist das Empfangsdatum der Rechnung. Beispiel: Zahlbar innert zehn Tagen bedeutet, dass man ab Erhalt der Rechnung zehn Tage Zeit hat, um sie zu bezahlen. Wenn das Rechnungsdatum mehrere Tage vom Empfangsdatum abweicht, ist es ratsam, dem Unternehmen oder Dienstleister eine entsprechende Mail zu machen. Und auch zu schreiben, dass man die Rechnung nun innerhalb der nächsten zehn oder dreissig Tage – je nach Frist – die Rechnung begleichen werde.