Elisabeth Wyler aus Ebnat-Kappel (SG) möchte von «Espresso Aha!» wissen, weshalb Fleisch im Offenverkauf bloss den Preis auf die Verpackung bekommt, nicht aber ein Haltbarkeitsdatum.
Metzger muss mündlich Auskunft geben
Das Lebensmittelgesetz schreibt vor, dass jedes Lebensmittel mit einem Haltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum versehen wird. Bei offen verkauften Lebensmitteln kann darauf verzichtet werden, wenn die Information der Konsumenten auf andere Weise gewährleistet ist. Das ist beim Fleischverkauf an der Theke der Fall, denn hier kann der Metzger Auskunft geben. Darum müssen Metzgereien und Grossverteiler das Ablaufdatum nicht schriftlich angeben. Wichtig für Kunden: Der Metzger muss aber auf Anfrage Auskunft geben.
Aber was bedeutet die Auskunft des Metzgers genau? Es empfiehlt sich auf jeden Fall, genau nachzufragen. Peter Schneider, ehemaliger Metzger und Vorstandsmitglied beim Fleischverband Proviande, gibt zu bedenken: «Die Kunden bewahren Fleisch zuhause unterschiedlich auf.» Die einen würden Fleisch im Kühlschrank aufbewahren, die anderen würden es gleich einfrieren. Die Haltbarkeit von Fleisch kann deshalb sehr unterschiedlich sein.
Sinne einsetzen
Wer keine genauen Informationen hat, sollte das Fleisch vor der Zubereitung prüfen. Der Fachmann rät: «Achten Sie auf Ihre Sinne. Sobald ein Stück Fleisch anders riecht oder seine Farbe ändert, dann ist es wohl nicht mehr geniessbar.» Im Zweifelsfalle könne man ein kleines Stück des Fleischs zubereiten und testen. So merke man schnell, ob das Fleisch noch gut sei.
Fleisch wiederverwenden
Auch bereits zubereitetes Fleisch kann übrigens noch einmal verwendet werden. Hier sei allerdings entscheidend, wie gut das Fleisch zuvor gegart worden ist. «Ein Stück Siedfleisch kann man problemlos im Kühlschrank aufbewahren. Bei noch blutigem Roastbeef ist die Haltbarkeit wesentlich geringer.»