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Wo ist Feuer machen im Wald überall erlaubt?
Aus Espresso vom 18.05.2015. Bild: Colourbox
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«Espresso Aha!» Wo ist Feuer machen im Wald überall erlaubt?

Irgendwo im Wald ein Feuer machen und Würste bräteln. Das ist Sommer! Aber nicht überall ist wildes Feuern erlaubt. Wer sicher sein will, informiert sich oder benützt offizielle Feuerstellen. Und beachtet die Waldbrandgefahr-Warnungen. «Espresso Aha!» zur Frage: Wo ist Feuer machen erlaubt?

Es gibt auf Bundesebene kein Gesetz, das Feuermachen in der Natur grundsätzlich verbieten würde, erklärt Rebekka Reichlin vom Bundesamt für Umwelt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Es gibt in der eidgenössischen Wald-, Jagd- bzw. Naturschutzgesetzgebung keine expliziten Feuerverbote. Das heisst, es ist grundsätzlich erlaubt, Feuer zu machen.»

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantwortet «Espresso» in der Rubrik «Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Stellen Sie sie!

Und ganz grundsätzlich sei der Zugang zum Wald für die Bevölkerung garantiert, das steht so im Zivilgesetzbuch. So weit so gut.

Trotzdem gibt es einige Einschränkungen

Kantone und Gemeinden dürfen das Picknick-Feuer an einem beliebigen Platz verbieten, wenn es sich beim Gebiet zum Beispiel um ein Naturschutzgebiet handelt.

Häufig stellen Gemeinden aber eigens dafür vorgesehene Feuerstellen zur Verfügung. Sollte in einem Gebiet Waldbrandgefahr herrschen, ist das Feuermachen selbstverständlich untersagt. Gerade aktuell herrscht in vielen Schweizer Regionen hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Es empfiehlt sich daher, sich vorher auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt über die aktuelle Lage zu informieren.

Umfrage bei Kantonen: Von Verbot bis überall erlaubt

Herrscht keine Gefahr für Waldbrand, ist zum Beispiel im Kanton Aargau Feuermachen grundsätzlich überall erlaubt, dazu sollte man trockenes Holz aus dem Wald benützen und so verhindern, dass sich starker Rauch bildet. Ähnlich tönt es im Kanton Zürich, grundsätzlich ist es erlaubt, wie es heisst: «…im ortsüblichen Umfang.»

Also: Nicht übertreiben und gleich ein 1.-August-Feuer entfachen. Der Kanton Bern handhabt das Thema ebenso, der Kanton Graubünden erlaubt das Feuermachen grundsätzlich auch, allerdings ist es in den Südtälern wie im Puschlav verboten. Zu gross ist dort die Waldbrandgefahr. Im Kanton Glarus ist das Feuermachen nur an offiziellen Grillplätzen erlaubt, gleich wie im Kanton Wallis. Und im Tessin ist es bei trockenem Wetter überall verboten, sonst ist es oberhalb von 600 Metern erlaubt.

Was ist eine offizielle Grillstelle?

Die Frage, wie ich als Laie eine offizielle Grillstelle überhaupt als solche erkenne, haben auch die verschiedenen Auskunftspersonen bei den Kantonen nicht eindeutig beantworten können.

Wenn eine gewisse Infrastruktur vorhanden sei, hiess es etwa. Ein Rost, Holz auf einer gedeckten Beige oder gar Stühle und Tische. Oder wenn es sich um eine Feuerstelle der «Schweizer Familie» handle. Davon gibt es in der Schweiz über 500, zu finden (siehe Linkbox).

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