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«Espresso Aha!»: Zeig die Verpackung, und ich sage, was Du isst
Aus Espresso vom 22.01.2018. Bild: Keystone
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«Espresso Aha!» Zeig mir die Verpackung und ich sag Dir, was Du isst

Allerlei Codes aus Zahlen-und Buchstabenkombinationen stehen auf unseren Lebensmitteln. Aber was verraten sie uns über die Herkunft eines Produkts? Einiges. «Espresso Aha» hilft beim Entschlüsseln.

Bei tierischen Produkten, bei Fleisch- oder Milcherzeugnissen, finden wir auf vielen Verpackungen ein Symbol in ovaler Form, darin stehen Buchstaben und Zahlen. Das ist nach Angaben von Otmar Deflorin, Präsident der Schweizer Kantonschemiker, das sogenannte Identitätskennzeichen: «Jeder Betrieb, der auch exportiert, ist dazu verpflichtet, seine Produkte damit zu kennzeichnen.»

Anhand dieses Codes könnten Konsumentinnen und Konsumenten mittels einer Liste im Internet erfahren, in welchem Betrieb dieser Käse, diese Milch oder das Poulet-Spiessli produziert wurde.

Allerdings sage das Identitätskennzeichen nur etwas darüber aus, in welchem Betrieb das Produkt als letztes verarbeitet wurde. Heisst also: Es sagt noch nichts über die Herkunft des Fleisches aus. Diese Herkunftsangaben müssen separat ersichtlich sein auf der Verpackung.

Etikette mit Identitätskennzeichen auf einem Käse.
Legende: Beispiel: CH 2038 ist die Betriebsnummer von Emmi Käse. SRF

Auf der Internetseite Foodguard können Sie die entsprechende Nummer suchen und mehr über den Hersteller herausfinden.

Auf allen Lebensmitteln: Das Warenlos

Auf allen Lebensmitteln, egal, ob es ein tierisches Produkt ist oder nicht, finden wir zudem das sogenannte Warenlos: Eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben, welche auf der Verpackung steht.

Nummer auf einer Lebensmittel-Verpackung.
Legende: Ein Beispiel für eine Warenlos-Nummer. SRF

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Zwar kann der Konsument oder die Konsumentin mit dem Warenlos nicht direkt etwas anfangen, der Produktionsbetrieb aber schon. Und das ist wichtig, erklärt der oberste Kantonschemiker, Otmar Deflorin: «Aufgrund des Warenloses kann der Betrieb feststellen, um welche Charge es sich handelt. Sollte etwas nicht stimmen mit einem Produkt, sollte gar eine Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten bestehen, kann ein Betrieb aufgrund des Warenloses eine ganze Charge zurückrufen.»

Einzige Ausnahme: Wenn auf einem Lebensmittel ein Ablaufdatum stehe, und zwar mit Tag, Monat und Jahr, dann dürfe der Produzent auf ein Warenlos verzichten, weil für ihn einwandfrei feststellbar sei, um welche Charge es sich handle.

Ein Beispiel:

Warenlos «L-200117-v-RS-1» könnte laut Deflorin bedeuten, dass das Produkt am 20.01.2017 verpackt wurde und zwar am Vormittag (v), und dass es sich um Rohschinken (RS) handelt, der auf der Maschine 1 geschnitten wurde.

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