Ein Mann aus Basel ärgert sich über Post der Hilfsorganisation Helvetas. Er wehrt sich nämlich mit einem Stopp-Werbung-Kleber ausdrücklich gegen nicht adressierte Werbesendungen. Nun hat er dennoch ein Couvert der Hilfsorganisation im Briefkasten.
Im Adressfeld heisst es: «An alle Menschen in diesem Haus, die Wasser trinken.» Der Mann fragt sich, ob sich Helvetas mit einer solchen Pseudo-Adresse quasi in seinen Briefkasten schmuggelt.
Sendungen von Hilfsorganisationen sind erlaubt
Eigentlich sind die Bestimmungen für nicht adressierte Werbung, also kommerzielle Sendungen, klar. Im entsprechenden Reglement der Post heisst es: «Diese Sendungen werden nicht in Briefkästen zugestellt, die mit einem Vermerk ‹Stopp – keine Werbung› gekennzeichnet sind.» Dies gilt auch für alle anderen Verteilorganisationen.
Die Bestimmungen unterscheiden aber zwischen kommerziellen und offiziellen Sendungen. Und als «offizielle Sendungen» gelten teilweise eben auch jene von Hilfsorganisationen. Konkret: «Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisationen, die von der Stiftung ZEWO zertifiziert sind oder deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist.»
Helvetas bedauert, kann es aber nicht ändern
Die Mediensprecherin von Helvetas schreibt «Espresso», man bedauere, wenn man jemanden mit dem Versand verärgert habe. «Auch wenn der Versand zulässig ist, würden wir den Wunsch von einzelnen Empfänger/-innen, keine Post von uns zu erhalten, gerne akzeptieren. Leider ist dies bei unadressierten Streuwürfen jedoch nicht möglich, da keine der Verteilorganisationen die Option, einzelne Adressen auszuschliessen, anbietet.»
Zwei bis dreimal pro Jahr versende Helvetas unadressierte Spendenaufrufe, um neue Spendende zu finden.