Das Namensrecht beschäftigt die «Espresso»-Hörerinnen und Hörer. Zum Start ins neue Jahr machen wir Sie schlauer mit fünf Antworten auf Fragen zu Vor- und Nachnamen:
1. Ist die Anzahl der Vornamen limitiert? Der Platz in Pass oder ID ist ja beschränkt…
Die Zahl der Vornamen an und für sich ist nicht beschränkt. Dafür der Platz im amtlichen Personenstandregister. Dort sind maximal 100 Zeichen für Vornamen reserviert. Das entspricht etwa zehn bis fünfzehn Vornamen. Im Pass sind höchstens 45 Zeichen möglich und auf der Identitätskarte maximal 30 Zeichen. Dort werden die Namen in der Regel von hinten gekürzt. Der Rufname steht ja meist am Anfang.
2. Muss mich die Gemeinde mit meinem Allianznamen mit Bindestrich anschreiben (z.B. Studer-Toneatti)?
Nein. Denn der sogenannte Allianzname ist kein amtlicher Name. Als amtlicher Name gilt derjenige, der im Personenstandsregister festgehalten ist. Dort wird in der Regel ein Nachname pro Person registriert. Das Ausweisgesetz erlaubt es allerdings, dass der Allianzname mit Bindestrich im Pass oder auf der ID steht. Das kann verwirren, da viele Menschen glauben, auf dem Ausweis stehe der offizielle amtliche Name.
3. Und was ist mit dem Doppelnamen ohne Bindestrich, ist der auch nicht amtlich?
Der Doppelname ohne Bindestrich (z.B. Toneatti Huber), bei dem in der Regel die Frau ihren Mädchennamen demjenigen des Mannes voranstellte, wurde 2013 abgeschafft. Der Mann führte nach dieser alten Regelung nur seinen Namen. Seither hat auch nach der Heirat jede Person in der Schweiz nur einen Nachnamen. Allerdings durften Bürgerinnen und Bürger, welche bis 2013 bereits einen Doppelnamen ohne Bindestrich führten, diesen behalten. Dieser ist auch weiterhin so im Personenstandsregister vermerkt.
4. Und was hat es mit spanischen oder portugiesischen Doppelnamen ohne Bindestrich auf sich (z.B. Lopez Garcia)?
Diese Doppelnamen werden nicht identisch gebildet, wie diejenigen in der Schweiz. In Spanien beispielsweise wird dieser Name aus den Nachnamen der Eltern zusammengesetzt, also von Vater und Mutter der betreffenden Person. Ausländerinnen und Ausländern ist es erlaubt, wenn sie in der Schweiz heiraten oder Kinder kriegen, den Familiennamen nach dem Namensrecht ihres Heimatlandes zu führen.
5. War’s das punkto Änderungen des Namensrechts in der Schweiz?
Nein. Das Namensrecht könnte schon bald wieder angepasst werden. Im Parlament werden derzeit Vorschläge diskutiert, den Doppelnamen (ohne Bindestrich) in einer Version für Mann und Frau wieder einzuführen. Ebenso soll der Allianzname (mit Bindestrich) amtlich werden. Entschieden ist aber noch nichts.