Zum Inhalt springen
Video
Etikettenschwindel-Kandidat: Schweizer Erdbeeren aus Deutschland
Aus Kassensturz vom 07.06.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 2 Sekunden.

Etikettenschwindel-Kandidat Schweizer Erdbeeren aus Deutschland

Gemäss Abkommen dürfen Erdbeeren aus grenznaher Produktion als Schweizer Produkte angepriesen werden.

Urs Gürtler aus dem Kanton Baselland kaufte kürzlich Schweizer Erdbeeren. Das Körbli à 500 Gramm für stolze 6.20 Franken in der Migros. Er staunte nicht schlecht, als er auf der Deklaration (im Laden) las, dass es gar keine Schweizer Erdbeeren sind. Die Beeren kommen aus Deutschland, aus dem Grenzgebiet.

Urs Gürtler erkundigte sich bei der Genossenschaft Migros Basel und erhielt die Antwort, dass Schweizer Produzenten auch im Gebiet 10 Kilometer ennet der Grenze unter anderem Erdbeeren anbauen und als Schweizer Lebensmittel verkaufen dürfen. «Immerhin ist es deklariert, aber ich finde es trotzdem nicht in Ordnung», kritisiert Urs Gürtler.

Melden Sie uns Ihren Etikettenschwindel!

Box aufklappen Box zuklappen
Etikettenschwindel des Jahres
Legende: Etikettenschwindel des Jahres Melden Sie uns Ihren Etikettenschwindel!

Auch 2024 suchen wir wieder Produkte, die nicht halten, was ihre Verpackung verspricht. Haben Sie einen Kandidaten entdeckt? Dann schreiben Sie uns!

Alles über die aktuellen Kandidaten und die Etikettenschwindel der vergangenen Jahre finden Sie hier.

Stossend für Kundschaft, aber legal

Auch «Kassensturz» bat Migros um eine Stellungnahme. Die Erdbeeren kämen von einem Betrieb direkt an der Schweizer Grenze. Die Migros-Medienstelle schreibt weiter: «Die Früchte und Gemüse des besagten Produzenten werden seit vielen Jahren in allen Filialen der Migros Basel angeboten.

Gemäss einem Abkommen von 1926 zwischen der Schweiz und den Nachbarländern, dürfen Bodenprodukte aus der grenznahen Produktion zollfrei in die Schweiz eingeführt und hier als Schweizer Produkte verkauft werden.» Massgebend für diese Regelungen sind Bestimmungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Im Rahmen der sogenannten «Swissness»-Regeln gelten sämtliche Flächen in der ausländischen Grenzzone, welche seit dem 1. Januar 2014 ununterbrochen von Schweizer Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet wurden, als «Ort der Herkunft Schweiz».

Für landwirtschaftliche Erzeugnisse von diesen Flächen ist somit die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben oder des Schweizer Kreuzes zulässig. Andere Detailhändler wie Aldi, Coop, Lidl oder Manor haben jedoch keine solchen Schweizer Erdbeeren aus Deutschland im Sortiment.

Kassensturz, 07.06.22, 21:05 Uhr

Meistgelesene Artikel