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Sunrise lockt mit irreführender Preisreduktion auf Smartphones
Aus Kassensturz vom 20.09.2022.
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Etikettenschwindel Sunrise lockt mit irreführender Preisreduktion auf Smartphones

Sunrise wirbt aktuell mit attraktiven Preisen für Smartphones bekannter Marken. Der Blick ins Kleingedruckte schützt vor bösen Überraschungen.

Ein iPhone 11 zum Preis von CHF 479.20. Im Vergleich zum Normalpreis von CHF 599 ist das ein attraktiver Preis. Der Haken: Sunrise verlangt das Handy nach zwei Jahren wieder zurück, «in gutem Zustand». Für die Kundschaft bedeutet der Kauf somit eine Art Miete. Dieses Buebetrickli kommt in einer «Kassensturz»-Umfrage nicht gut an: «Das ist doch ein Witz!» oder «Ein solches Angebot finde ich irreführend», empören sich die Angefragten.

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Sunrise «verkauft» Handys, vermietet sie aber bloss
aus Espresso vom 21.09.2022. Bild: SRF
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Sunrise verlangt nach zwei Jahren Handy oder Rabatt zurück

Sunrise verneint gegenüber «Kassensturz», dass es sich um ein Mietangebot handle: «Der Kunde wird bei Vertragsabschluss Eigentümer des Smartphones.» Das Geschäft sei ein Abzahlungskauf. So könne man das Smartphone nach 24 Monaten auch behalten und müsse es nicht in jedem Fall wieder zurückgeben. Dann allerdings ist eine Restzahlung fällig. Der konkurrenzlos tiefe Aktionspreis lässt grüssen.

Gemäss Behörden «irreführendes Angebot»

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco taxiert das Sunrise Angebot als Zitat «irreführend». Es wecke den Eindruck, dass man mit Bezahlen des reduzierten Gesamtpreises Eigentümerin des Smartphones werde. Tatsächlich muss man das Smartphone aber nach 24 Monaten zurückgeben oder einen Zusatzbetrag bezahlen.

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Gemäss Seco «kann die absolute und prominente Aussage ‹­kaufen› nicht in ihren wesentlichen Punkten, wie Kauf und Kaufpreis, durch eine Aussage im Kleingedruckten relativiert werden». Gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt unlauter, wer über seine Waren oder deren Preise irreführende Angaben macht. Letztlich kann nur ein Gericht auf Klage hin entscheiden, ob im konkreten Fall ein Verstoss gegen das UWG vorliegt.

Gutes Geschäft für Sunrise

Von der Aktion profitieren, tut auf jeden Fall Sunrise. Kundinnen und Kunden benötigen nach nur zwei Jahren bereits wieder ein neues Handy oder müssen noch eine Restzahlung leisten. Den Vorwurf, das Angebot sei irreführend und verstosse gegen das Wettbewerbsgesetz, kann Sunrise nicht nachvollziehen. «Die Kaufbedingungen und Preise der Sunrise Smart Upgrade Option werden auf der Website transparent ausgewiesen.»

Kassensturz, 20.09.22, 21:05 Uhr

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