Wir sind der Meinung, dass unsere Mutter im Sunneziel in Meggen LU zu viele schläfernde Medikamente erhält. Sie schläft gut nachts und sehr viel tagsüber und kämpft, wenn sie wach ist, gegen den Schlaf. Der zuständige Arzt des Sunneziels sowie die Pflegeleitung sind anderer Meinung und spannen zusammen. Ein Arztwechsel ist mit 90 Jahren praktisch ausgeschlossen. Gibt es andere Möglichkeiten? Ein Heimwechsel kommt nicht mehr in Frage.
Albert Wettstein: ihre Mutter selbst kann jede Medikation ablehnen, wenn sie dazu urteilsfähig ist. Wenn nicht, sind dazu die Angehörigen berechtigt. Der verordnende Arzt oder in dessen Auftrag Pflegende müssen die Verordnung incl. der in Kauf zu nehmenden Nebenwirkungen begründen. Wenn die Verordnung abgelehnt wird von der Mutter oder ihnen, muss sich das Heim daran halten. Es kann höchstens mitteilen, dass sie nicht bereit sich ihre Mutter zu betreuen, wenn sie die Verordnung nicht akzeptieren, was einer Kündigungsandrohung gleich kommt.
Da ich selbst dipl. Pflegefachfrau bin weiss ich wie die Vorschriften für Bettgitter und Klingelmatte sind. Leider kommt es vor, dass manche Bew. mit wenig Unterstützung zum WC begleitet werden könnten, aber dies nicht gemacht wird und Bew. in die Einlagen urinieren sollten. Da manche Harndrang bekommen und selbstständig dann zum WC gehen möchten, da ja niemand sie begleitet, eine Klingelmatte bekommen. Die Bew. werden gezwungen in die Einlage zu urinieren und zu stuhlen. Das ist nicht erlaubt und unmenschlich, aber leider erlebte Praxis in einem Heim in Wil Kanton St.Gallen. Das geht eindeutig zu weit. Und es lag nicht am Personalmangel sondern an der Leitung. Schwer nachvollziehbar ... Warum ist das möglich? Warum werden Heime nicht ohne Ankündigung kontrolliert?
Alessia Schrepfer: Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung der erlebten Situation. Ihre Besorgnis ist verständlich und erfordert Aufmerksamkeit. Die Prinzipien der Pflegeethik verlangen, dass die Würde der Bewohner*innen jederzeit respektiert wird. Die Praxis, Bewohner*innen zu zwingen, in Einlagen zu urinieren und zu stuhlen, ist ethisch nicht vertretbar. Eventuell sind hier auch kommunikative Missverständnisse entstanden? So oder so, sind hier einige Empfehlungen, wie ich vorgehen würde: 1. Direkte Kommunikation: Sprechen Sie mit der übernächsten vorgesetzten Person oder direkt bei der Heimleitung über Ihre Beobachtungen. 2. Schriftliche Beschwerde:Falls die direkte Kommunikation keine Veränderung bringt, verfassen Sie eine schriftliche Information ebenfalls an die Leitung. 3. Fortbildung: Bitten Sie bei Punkt 1 und 2 um eine Fortbildung zur Sensibilisierung dieses Thema’s. Schon eine Fallbesprechung kann viel bringen. Kontrollen mittels Audits sind unterschiedlich in den Kantonen gehandhabt. Warum und wie dies umgesetzt wird ist politisch geprägt. Es ist wichtig, dass solche Missstände nicht unbeachtet bleiben.
Wer kommt bei einem Sturz für die Folgen auf? Wer bezahlt zum Beispiel die Brille in dem von Ihnen aufgeführten Beispiel?
Albert Wettstein: Stürze sind natürliche Folgen von Behinderungen im Alter und die betroffene Person haftet meist selbst für dadurch entstandenen Schäden oder die Krankenkasse für dadurch notwendige Behandlungen wie eine Spitaleinweisung. Das Heim haftet nur , wenn jemand vom Personal eindeutig einen Fehler gemacht hat, zum Beispiel, wenn eine gültige Verordnung für einen Rollstuhltisch nicht beachtet worden ist.
Ich habe in meiner Patientenverfügung geschrieben, dass man mir keine Psychopharmaka verabreichen darf. Reicht das, oder muss ich noch mehr dazu schreiben? Oft werden solche Medikamente von Ärzten oder Psychiatern verordnet, mit der Begründung dass es notwenig sei zur eigenen Sicherheit des Patienten oder sonst ein Grund. Obwohl nicht wirklich nachvollziehbar. Ich arbeitete selbst im Gesundheitswesen und hab sehr viel solche Fälle erlebt. Die Angehörigen und vor allem Patienten hatten dann keine Chance, sich zu wehren oder wussten nicht wie. Danke für Ihre Antwort.
Melea Scheuner: Guten Morgen es ist lobenswert, dass Sie sich intensiv mit Fragen zum eigenen Willen in Bezug auf medizinische Massnahmen auseinandersetzen. Da Sie hier eine spezifische Massnahme ansprechen, scheint es in Ihrem Fall sinnvoll, eine Patientenverfügung zu wählen, die speziell auf psychiatrische Massnahmen ausgerichtet ist. Es wäre zudem ratsam, sich hierzu mit einer fachkundigen Person – beispielsweise Ihrem Hausarzt – abzustimmen. Dieser kann Sie über mögliche Auswirkungen beraten und Formulierungen gemeinsam mit Ihnen überprüfen, sodass Ihre Verfügung bestmöglich Ihren individuellen Vorstellungen entspricht. Gerne beraten unsere Sozialberatenden in unseren kantonalen Pro Senectute Organisationen Sie hierzu noch genauer.
Guten Tag, herzlichen Dank für das Thema! Dies beschäftigt mich sehr! Meine Mutter erhält Neuroleptika seit ca 1,5 Jahren. Sie war manchmal unruhig und ärgerlich. Mich hat man nie in die Entscheidung einbezogen. Kürzlich erhielt sie die Tablette. Sie fragte die Pflegerin was das für eine Tablette sei, die Pflegefachfrau antwortete: Es ist gut für ihre Gesundheit. Meine Mutter ist zwar verwirrt, doch wenn man geduldig mit ihr spricht versteht was ein Beruhigungsmittel ist. Zudem stellt man ihr den Rollstuhl regelmässig während des Schlafens 3m vom Bett weg, sie kann also unmöglich selbstständig aufstehen und muss läuten. Ich habe bereits gesagt, dass ich dies nicht möchte und der Rollstuhl soll neben dem Bett bleiben. Neuerdings ist der Rollsruhl aber wieder weit weg vom Bett. Wie soll ich damit umgehen? Es ist sehr wichtig die rechtliche Situation zu kennen. Zudem ein anderes Thema, was hier nicht dazu gehört. Jedoch ebenfalls wichtig wäre zum thematisieren. Ich höre dies von verschiedenen Seiten. Meiner Mutter kamen Geld, Schmuck und ein wertvoller antiker Bär im Heim weg. Auch hier habe ich ein Gespräch geführt. Man erhält die Antwort, dass meine Mutter ja verwirrt sei und es sicher nicht wisse wo sie die Wertsachen hingelegt hat. Und das stimmt wirklich nicht!
Albert Wettstein: alle Empfehlungen zum Umgang mit Neuroleptika zur Behandlung von Verhaltensstörungen bei Menschen mit eingeschränkter Hirnleistung sagen, dass spätestens nach 3 Monaten ein Versuch zur Reduktion bis zum Ausschleichen der Neuroleptika gemacht werden soll. Fordern sie das ein! wenn das Heim nicht darauf eintreten will, können sie sie an die UBA wenden Tel 058 450 60 60. dasselbe gilt für die Platzierung des Rollstuhls.
Guten Tag Mein Vater ist nicht mehr urteilsfähig. Ich habe noch einen Bruder, dieser hat aber schon seit Jahren den Kontakt zum Vater abgebrochen. Bei Bedarf, kann ich nun alleine entscheiden zum Wohle meines Vater oder braucht es das Einverständnis meines Bruders auch? Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.
Alessia Schrepfer: Es gibt eine gesetzliche Kaskade bezgl. Vertretungsberechtige Personen, welche wie folgt ist: 1. Die in einer Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag bezeichnete Person 2. Der/die BeistandIn mit dem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen 3. Wer als Ehegatte, eingetragene PartnerIn einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet 4. Die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet 5. Die Nachkommen (Kinder), wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leistet 6. Die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leistet. 7. Die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leistet. Sind mehrere Personen vertretungsberechtigt, so dürfen die gutgläubigen Ärzte voraussetzen, dass jede im Einverständnis mit dem anderen handelt. Fehlen in der Patientenverfügung Weisungen, so entscheidet die vertretungsberechtigte Person nach dem mutmasslichen Willen und Interesse der urteilsunfähigen Person. Entsprechend wird es so, wie Sie es handhaben in der Praxis sehr oft gehandhabt. Deshalb um so wichtiger, dass möglichst alle Personen vor einer möglichen Urteilsunfähigkeit ihre Patientenverfügung, als auch Vorsorgeauftrag ausstellen.
Darf einer dementen Person im Alters-/Pflegheim der freie «Ausgang» untersagt werden? Heisst sie darf nur in Begleitung das Heim verlassen. Danke. Freundliche Grüsse
Albert Wettstein: Das Heim übernimmt mit dem Eintritt die Fürsorgepflicht für ihre Bewohnerschaft. Dazu gehört sie vor der Gefahr vom Verkehr oder vom sich Verlaufen zu schützen, wenn die betroffene Person sich nicht mehr korrekt auf den Strassen verhalten kann oder weglaufgefährdet ist. Dann ist das Heim sogar verpflichtet weglaufen zu verhindern. Bei Menschen mit Demenz und Bewegungsdrang kann es dann zu Verhaltensstörungen kommen, wenn nicht jeden Tag jemand bereit ist für einen begleiteten Spaziergang. Oft lässt sich dies organisieren mit freiwilligen Helfenden oder Familienangehörigen, wozu auch Schulkinder ab der 4.Klasse durchaus in der Lage sind.
Meine Oma ist am 6. Dezember 2024 im Pflegeheim schwer gestürzt und wurde operiert. Nach der OP kam sie in einem relativ guten Zustand kur vor Weihnachten zurück ins Heim. Dort hat man ihr dann kurz nach Weihnachten Hydromorphon 4mg 2x täglich gegeben. Ich, als ihre gesetzliche Betreuerin, wurde nicht darüber informiert. Mir ist der verschlechterte Zustand meiner Oma bei einem Besuch am 1.1.2025 aufgefallen und ich habe dies sowohl bei der Heimleitung als auch bei ihrem Hausarzt gemeldet. Die Heimleitung meinte nur: die ist halt dement und die bekommt Morphin. In welcher Dosis wurde mir bis dahin nicht gesagt. Auch den benötigten Sauerstoff brachte sie nicht mit dem Morphin in Verbindung. Sie lachte mich nur aus. Als kurzer Einschub, ich bin selbst Pflegefachfrau HF. Am 8.1.2025 war ich erneut bei meiner Oma und sie war noch einmal schlechter: sie war apathisch, verwirrt und hat Dinge in ihrem Zimmer gesehen, die nicht da waren. Ich machte nochmals Meldung bei der Heimleitung und wieder kam keine Reaktion. Vom Hausarzt kam nie etwas. Am 17.1.2025 habe ich mit meiner Oma telefoniert und sie meinte, etwas sei mit ihrem Kopf nicht gut und ich solle ihr helfen. Abgesehen davon, war sie recht normal. Sie wusste wer ich bin, machte Spässe und erinnerte sich an Dinge, die wir zusammen unternommen hatten. Nach dem Telefonat schrieb ich erneut der Heimleitung mit der Bitte mir zu sagen, welches Morphin, seit wann, bis wann und in welcher Dosis. Die Antwort war nur: Hydromorphon 4mg. Mehr nicht. Auf meine Bitte, dem Arzt mitzuteilen, dass dieses Medikament ausgeschlichen werden soll, wurde nicht mehr reagiert. Am 18.1.2025 um 10:20 Uhr erhielt ich den Anruf, dass meine Oma gestorben ist. Am Abend hatte ich mit einem Pfleger telefoniert, der mir erzählt hat, dass meine Oma Dipiperon erhalten hat, damit sie nachts nicht mehr versucht aufzustehen, wenn sie Harndrang verspürt. Auch dieses Medikament wurde nicht mit mir abgesprochen. Meine Oma hatte eine schwere Nieren- und Herzinsuffizienz plus Diabetes und hätte meines Wissens die Kombination dieser Medikamente nie haben dürfen. Am 20.1.2025 war ich nochmals in dem Heim, weil ich Unterlagen für den Bestatter brauchte. Ein anderer Pfleger erzählte mir, dass die Heimleitung das Hydromorphon auf 16mg erhöhen wollte und das meine Oma Sauerstoffwerte von 66% hatte und niemand hat weder mich noch ein Spital informiert. Das Dipiperon hatte sie seit dem 10.1.2025. Aus den mir vorliegenden Akten ist der Grund nicht ersichtlich, warum es verordnet wurde. Ich möchte gerne wissen, ob ein Zusammenhang zwischen den Medikamenten und dem Tod da sein kann und ob ich verpflichtend hätte informiert werden müssen über die Gabe der Medikamente? Hätten diese beiden Medikamente nur mit meiner Einwilligung gegeben werden dürfen, vor allem weil ich zeitgleich Angehörige und Betreuung war?
Albert Wettstein: Medikamente dürfen im Prinzip nur mit Zustimmung der Betroffenen verabreicht weredewn. ist jemand dazu nicht mehr urteilsfähig, muss – ausser in Notfällen- die Einwilligung der entscheidungsberechtigten Person eingeholt werden. Dieser Grundsatz wird jedoch oft von vielen Heimen nicht beachtet. Ob des Morphium und Neuroleptikum Ursache oder Folge eines sich abzeichnenden Sterbeprozesses war , kann im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. wenn sich der Sterbeprozess abzeichnet werden oft Morphin-Abgaben verordnet um sicher zu sein, dass die Sterbende nicht leidet. dann sollte aber auch die Angehörigen Informiert werden über den lebensbedrohlichen Zustand. Das wäre eine «Gute Praxis» , die ein gutes Heim beachten sollte. Guter Umgang mit Angehörigen sollte normaler Alltag sein, ganz besonders mit entscheidungsberechtigten Angehörigen!
Meine Frau hat vor 8 Jahren eine starke Hirnblutung erlitten. Seither ist sie Handlungsunfähig. Ich habe sie 7 Jahre zu Haus gepflegt. Seit einem Jahr kann sie nicht mehr stehen und aufstehen ja sie ist Bewegungsunfähig, sie kann sich kaum mehr bewegen und muss nachts gekehrt werden. Seit einem Jahr ist meine Frau im Pflegeheim. Kürzlich habe ich eine Rechnung von der Apotheke bekommen für das Medikament PM Quetiapin 5MG 20 Kapseln. Ich habe beim Pflegeheim nachgefragt warum ich diese Rechnung bekomme und was dies für ein Medikament sei. Ich habe nur ungenügend Auskunft erhalten und dass diese Medikament in Reserve sei. Ich habe der Pflege Mitgeteilt, dass meine Frau sehr stak auf Opiatschmerzmittel reagiere. Ich habe die Rechnung an die Krankenkasse gesendet, dies hat mir mitgeteilt, dass dieses Medikament nicht Kassenpflichtig sei. Was bewirkt dieses Medikament und wieso werde ich vom Pflegeheim nicht informiert was sie zu Unternehmen gedenken?
Albert Wettstein: Quetiapin ist ein Neuroleptikum , das nicht zugelassen ist in der Schweiz zur Behandlung von Verhaltensstörungen ( z. B. Schreien) bei Menschen mit Hirnleistunsschwäche. es darf aber nur «of label» verordnet werden mit der Zustimmung der entscheidungsberechtigten Person, also Ihnen. Ist das nicht passiert – was leider häufig der fall ist bei Neuroleptika – dann ist das eindeutig ein Fehler , was vielen schwer fällt eizugestehen. Wenn das Heim sich nicht einsichtig zeigt, können sie sich an die UBA wenden Tel. 058 450 60 60
Guten Tag Espresso Team Dieses Thema anzusprechen finde ich toll. Leider ist es weit verbreitet, dass Angehörige nicht über die Medikamenten informiert werden. Man muss selber aktiv werden und immer nach fragen. Ob eine Mutter oder Vater im APH oder gerade im Spital stationär ist. Es gibt wenig Gesundheitspersonal wo aktiv Auskunft gibt. Daher muss man selber aktiv nach fragen. Meine Mutter hatte eine vaskuläre Demenz und ist vor 2 Jahren verstorben. Ich weiss bis heute nicht, was passiert ist und warum meine Mutter nicht mehr laufen konnte. Ältere Menschen werden vom Gesundheitspersonal ruhig gestellt, da zu wenig Personal vorhanden ist. QEUTIAPIN wird gerne verordnet und schon vor dem Nachtessen verteilt. Meine Mutter war oft zu müde, um zu essen. Gewichtsverlust, wacklig und Stürze folgen. In einer geschlossenen Demenzabteilung, dachte ich, sei meine Mutter gut aufgehoben, aber besuchte ich meine Mutter war kein Personal zur Aufsicht da. Ich wünschte mir ein besseres Gesundheitssystem. Ich bin nun frühpensioniert und mache mir schon Gedanken, aber ich werde nie in ein APH gehen und in meiner Wohnung alt werden und dort einmal sterben.
Melea Scheuner: Guten Morgen ich kann Ihre Kritik und Ihre Fragen gut nachvollziehen. Um im Alter nach den eigenen Wünschen leben zu können, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit den eigenen Vorstellungen auseinanderzusetzen: Wo und wie möchte ich leben? Was ist mir wichtig? Was möchte ich vermeiden? Welches Umfeld wünsche ich mir im Alter? etc. Unsere kantonalen Pro Senectute Organisationen beraten Sie hierzu gerne. Zudem gibt es spielerische Möglichkeiten, sich mit diesen Themen zu befassen. In unserem Online-Shop finden Sie beispielsweise das Kartenset „Go Wish“ oder das Wohnspiel „Daheim und Zuhause“, die dabei unterstützen, eigene Wünsche und Bedürfnisse zu reflektieren.
Guten Tag Ich weiss, dass – wegen Peronalnot – demente Heimbewohner mittels Psychopharmakas ruhig gestellt werden. Ich möchte Sie fragen, wie eine Aktivierung von Menschen mit Alzheimer aussieht. Wie kann mit ihnen kommuniziert werden, wenn sie die Sprache verloren haben? Es kann nicht sein, dass sie im Heim auf die Seite geschoben werden und ruhigstellende Medis erhalten (der kann sowie so nicht sprechen,...) und die Aktivierung wird nur mit den anderen Heimbewohner:innen gemacht. Danke für Ihre Antwort und schöner Tag
Albert Wettstein: für typische Alzheimer-Demenz Kranke ist das gehen meist möglich und die wichtigste Aktivierung ist, dies zu nutzen, zum Beispiel mit Spaziergängen in Begleitung (meitens nur möglich, wenn sich Angehörige ev. mit freiwilligen Helfern dafür engagieren). eine gute Alternative sind sog. Demenzgärten mit Zugang zu Rundwegen, die immer wieder zur Türe zurück ins Heim führen. Menschen mit Demenz können dann diesen weg x-mal täglich gehen, das Heim muss nur für dem Klima angepasste Kleidung sorgen. Denn der Gartenhag schützt vor Weglaufen. ist die Gehfähigkeit nicht mehr gegeben, dann sind auch tägliche Spazierfahrten im Rollstuhl sehr sinnvoll, ev anschliessend noch gemeinsames zusammen etwas Trinken und einige bekannte Volkslieder singen. Manchmal singen dann sogar auch Menschen mit Demenz den Refrain mit! Auch einfach da sein und die Hand halten ist eine gute Aktivierung. Wer das nicht aushält, kann dazu eine Natursendung im TV zusammen ansehen.