Angetrunkene Velofahrer müssen den Auto-Fahrausweis nur dann abgeben, wenn die Behörden in Zusammenhang mit dieser Kontrolle feststellen, dass der Fahrer alkoholabhängig ist.
Erste Anzeichen dafür seien rasch zu erkennen, sagt Rechtsanwältin Denise Weber von der Universität Luzern: «Ist jemand schon mehrmals mit mehr als 1,5 Promille auf dem Velo erwischt worden oder mit 2,5 Promille überhaupt noch fähig Velo zu fahren, ist die Wahrscheinlichkeit einer Alkoholabhängigkeit hoch.» Bestätigt sich der Verdacht, muss der Velofahrer den Führerausweis aus Sicherheitsgründen abgeben.
Blaufahrten sind verboten
Auch wenn im Normalfall kein Ausweisentzug droht: Velofahren in angetrunkenem Zustand ist verboten. Wer mit mehr als 0,5 Promille Velo fährt, riskiert eine Busse, die mehrere hundert Franken betragen kann. Dazu kommt das Unfallrisiko, und darüber gibt es verschiedene Erhebungen (siehe Sicherheitsdossier bfu) mit folgenden Ergebnissen:
- Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Kopfverletzungen.
- Alkoholisierte Velofahrer haben ein fast dreimal höheres Risiko, tödlich zu verunfallen.
- Ein Grund für das erhöhte Sterberisiko ist, so vermuten Forscher, dass alkoholisierte Velofahrer wesentlich weniger häufig einen Velohelm tragen.
- Bei vier von fünf schweren Velounfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, verunfallte der Velofahrer alleine.
Alkoholisierte Velofahrer gefährden vor allem sich selbst. Werden sie jedoch auch für andere zur Gefahr, kann ihnen das Velofahren verboten werden.