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Wer in der Schweiz vor dem Fleischregal steht, greift öfter zu sogenanntem Label-Fleisch. Zu diesem Schluss kommt der neueste Tierwohl-Report des Schweizer Tierschutzes (STS). Demnach verkaufen die beiden Grossverteiler Migros und Coop mengenmässig am meisten Fleisch, das zum Beispiel als «Bio», «Naturafarm» oder «Terra Suisse» bezeichnet ist. Rund die Hälfte des verkauften Fleisches ist bei Migros und Coop Labelfleisch. Noch grösser ist der Anteil mit je 66 Prozent bei Manor und Volg.
Fleisch ohne Label erfüllt Mindestanforderungen
Ein Problem ortet der Schweizer Tierschutz bei jenem Fleisch, das zwar in der Schweiz aber ohne Label produziert wird. «Viele Konsumenten denken, Schweizer Fleisch garantiere auch das Tierwohl», sagt STS-Geschäftsführer Hansuli Huber. Dem sei aber nicht so: «‹Schweizer Fleisch› ist kein Tierwohl-Label, sondern garantiert lediglich eine Tierhaltung basierend auf dem Schweizer Tierschutzgesetzes.»
Das heisst also: Ein Landwirt, der Fleisch ohne Label produziert, muss sich an die Mindestanforderungen des Gesetzes halten, sonst macht er sich strafbar. Betriebe, die Label-Fleisch produzieren gehen punkto Tierwohl jedoch deutlich weiter als vom Gesetz vorgeschrieben.
Importfleisch oft ohne Label
Sorgen bereitet dem Tierschutz derzeit das Bevölkerungswachstum. Dieses kurble die Nachfrage an, weshalb vermehrt Fleisch importiert werden müsse. Und in der Regel handle es sich beim importierten Fleisch nicht um Label-Fleisch. Es erfülle damit nicht einmal die Mindestanforderungen der Schweizerischen Gesetzgebung. Hansuli Huber sagt daher: «Bezüglich Tierschutz steht Fleisch mit Schweizer Herkunft sicher besser da als Import-Fleisch.» Denn Schweizer Nutztiere seien von Gesetzes wegen besser geschützt als ihre Artgenossen in der EU.
Der Schweizer Tierschutz zählt unter anderem folgende Unterschiede auf zwischen den Tierschutz-Vorschriften der Schweiz und der EU:
- Detaillierte Vorschriften gibt es im Schweizer Tierschutzgesetz zu Kühen, Mastvieh, Truten, Straussen und anderen Geflügelarten, Schafen, Ziegen und Pferden. In der EU fehlen hierzu verbindliche Richtlinien.
- Kälber müssen in der Schweiz ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden. In der EU erst ab der achten Woche.
- Schweine dürfen in der EU in mehrstöckigen Ferkelkäfigen gehalten werden. In der Schweiz sind diese verboten.
- Legehennen dürfen in der EU ohne Einstreu gehalten werden, in der Schweiz ist Einstreu Pflicht.
- Masthühner müssen in der Schweiz bei Tageslicht mit einer mindestens achtstündigen Dunkelphase gehalten werden. In der EU sind reine Kunstlichtbeleuchtungen zulässig.