Jacqueline Cardozo wollte lediglich ihren abgelaufenen Pass erneuern lassen. Im Passbüro in Zürich stellte sich jedoch heraus, dass sie eigentlich laut Personenstandsregister Jaqueline ohne «c» heisst. Der Grund dafür wurde ihr schnell klar: Bei ihrer Geburt in Pakistan vor 65 Jahren hat ein Beamter den Namen Jacqueline falsch geschrieben.
Der Fehler ist nie aufgefallen – bis jetzt
Bei im Ausland geborenen Schweizer ist die Geburtsurkunde die Grundlage für den offiziellen Eintrag im Personenstandsregister. Und dieser Eintrag ist wiederum die Basis für den Pass – eigentlich. Jahrzehntelang war Frau Cardozo jedoch in sämtlichen Pässen, Identitätskarten, Abos und Kreditkarten fälschlicherweise als «Jacqueline» geführt.
Der Fehler ist nie aufgefallen, da bis 2010 neue Pässe bei der Wohngemeinde beantragt wurden. Diese schickte den Antrag an das Passbüro, welches den neuen Pass auf der Grundlage des alten Dokuments ausstellte. Dass die Angaben stimmen, dafür war die Gemeinde verantwortlich. Dies wurde aber nur selten überprüft, sodass allfällige Fehler einfach kopiert wurden.
Eine Gesetzesänderung bringt Fehler ans Licht
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Mit dem Registerharmonisierungs-Gesetz und der neuen Ausweisverordnung hat sich die Situation vor ein paar Jahren geändert. Seither komme es immer wieder zu Überraschungen und skurrilen Diskussionen auf dem Passbüro, erklärt Karin Buchli, Chefin des Passbüros des Kantons Zürich, auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Häufig sei zum Beispiel der Fall, dass sich herausstelle, dass ein «Hans» im Pass eigentlich «Johann» heisse, oder dass jahrzehntelang der zweite als erster Vorname gebraucht worden sei.
In all diesen Fällen kämen die Betroffenen nicht um eine Namensänderung herum, heisst es beim Passbüro und bei der zuständigen Abteilung Zivilstandswesen des Kantons Zürich. Wenn plötzlich der Name im Pass nicht mehr mit dem Namen auf allen anderen Dokumenten übereinstimmt, kann es im Alltag zu Problemen kommen. Beispielsweise bei Flugreisen, wenn der Name auf dem Ticket oder der Kreditkarte nicht mit dem Namen im Pass übereinstimmt.
Rabatt auf Namensänderungen bei Registerfehlern
Das Zürcher Zivilstandsamt zeigt sich in diesen Fällen kulant und reduziert die Gebühr für die Namensänderung. Im Fall von Jacqueline Cardozo beträgt sie nun noch 300 statt 600 Franken. Sie kann zwar noch immer nicht nachvollziehen, weshalb sie für einen Tippfehler eines pakistanischen Beamten nun die Gebühr bezahlen muss. Dennoch hat sie mittlerweile eine Änderung beantragt. Nach 65 Jahren wird so aus Jaqueline auch amtlich Jacqueline.