Der Europäische Gerichtshof stufte in seinem Urteil die Monopolstellung der Uefa sowie der Fifa als nicht vereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht ein. Damit wäre nach 17-monatigem Verfahren in dieser Hinsicht der Weg für den Start der umstrittenen Milliardenliga frei.
Der EuGH stellt einen «Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung» durch die beiden Verbände fest. Das Urteil steht damit im Gegensatz zum Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos. Dieser hatte beinhaltet, dass die Super League ihren eigenen Betrieb grundsätzlich starten dürfe, aber keine gleichzeitige Teilnahme an den Wettbewerben der Verbände ohne deren Zustimmung einfordern könne.
Ausschluss nicht rechtskonform
Demnach sei die Androhung von Sanktionen bis hin zum Ausschluss von eigenen Wettbewerben vonseiten der Uefa oder Fifa nicht rechtskonform. Dies wäre gemäss dem Urteil von den mächtigen Verbänden ein Missbrauch der Monopolstellung im Sinne des Wettbewerbsrechts. Einer Genehmigung neuer Wettbewerbe durch die beiden Verbände bedürfe es nicht.
Die Treiber einer European Super League hatten nach der krachend gescheiterten Gründung im April 2021 gegen die unlautere Monopolstellung von Uefa und Fifa geklagt, ein Madrider Gericht übergab den Fall an den EuGH. Die Sportmarketingagentur A22, hinter der die verbliebenen Befürworter Real Madrid und FC Barcelona stehen, hatte sich der Klage angeschlossen und einen erneuten Vorstoss mit verändertem Konzept gewagt.
Da es in der Auseinandersetzung nicht nur um kartellrechtliche Fragen geht, könnte nun in einem anderen Bereich eine Gegenklage von Uefa und Fifa folgen.