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20 Jahre Bosman-Urteil
Aus sportaktuell vom 15.12.2015.
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Internationale Ligen Die Transfer-Revolution: 20 Jahre Bosman-Urteil

Jean-Marc Bosman hat Geschichte geschrieben. Durch seine Klage gegen seinen Arbeitgeber RFC Lüttich geriet 1995 das gesamte Fussballsystem ins Wanken. Statt wie zuvor die Klubs machen bei Transfers seither die Spieler den grossen Reibach.

Bosmans Klage

  • Nach Ablauf seines Vertrags in Lüttich wollte der Belgier zu Dünkirchen (Fr) wechseln, was an einer zu hohen Ablösesumme scheiterte. Er machte deshalb geltend, er werde in der Wahl seines Arbeitsplatzes eingeschränkt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Dezember 1995

  • Läuft ein Vertrag aus, dürfen bei einem Klubwechsel keine Ablösesummen mehr verlangt werden.
  • Für Fussballer gilt innerhalb der EU dieselbe arbeitsrechtliche Freizügigkeit wie für andere Angestellte. «Ausländerklauseln» in den Ligen gelten für EU-Staatsbürger deshalb nicht. Vom Urteil ist seit den Bilateralen prinzipiell auch die Schweiz betroffen.

Die Folgen

  • Die Klubs verloren eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. «Ich sehe heute noch keinen guten Ansatz», sagt der amtsälteste Super-League-Sportchef, YB's Fredy Bickel. «Die Klubs leiden je länger je mehr unter den Folgen.» Vor allem kleinere Klubs können ihre Talente nicht mehr halten.

Audio
Bickel: «Klubs leiden heute noch unter Bosman-Urteil» (Radio SRF 4 News, Morgenbulletin, 15.12.2015)
01:08 min
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  • Viele Klubs schliessen nun langfristige Verträge mit ihren Spielern ab. Denn das Herauskaufen aus noch laufenden Verträgen ist weiterhin erlaubt. Das bringt allerdings die Spieler in eine bessere Verhandlungsposition. «Die Spieler und ihre Agenten nutzen dies aus. Sie streichen die Gelder ein, die den Klubs dann fehlen», so Bickel. Eine weitere Folge: Verträge werden kaum noch respektiert.
  • Eine moderatere Sicht hat SFV-Präsident Peter Gilliéron: «Damals stellte jeder Katastrophenszenarien auf. Die Folgen waren aber weniger dramatisch als zunächst befürchtet.»

Der Märtyrer

  • Bosman selbst hatte nichts vom Urteil zu seinen Gunsten. Boykottiert von den Klubs, beendete er seine Karriere bei einem Amateurverein. Danach stürzte er in Depressionen, Alkohol und Armut ab. Heute ist er 51-jährig und lebt nach eigenen Angaben zwar schuldenfrei, aber am Existenzminimum.

Unbefristete Verträge: Ein Fall «Bosman II»?

Das Arbeitsverhältnis zwischen Klub und Spieler ist juristisch längst nicht abschliessend geregelt. So ist der ehemalige Mainz-Torhüter Heinz Müller gegen seinen befristeten Vertrag beim Bundesligisten vor Arbeitsgericht gezogen - und hat gewonnen. Laut Gericht sind höchstens für zwei Jahre befristete Verträge erlaubt.

Mainz hat das Urteil angefochten. Die Berufungsverhandlung findet im Februar 2016 statt.

Sendebezug: Radio SRF 4 News, Morgenbulletin, 15.12.2015, 07:00 Uhr

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