- Der Luzerner Stadtrat löst wegen Vertragsverletzungen die rechtlichen Schritte für den Heimfall der Swissporarena ein.
- Er stellt zudem den Stadion-Verwaltungsrat um Bernhard Alpstaeg in Frage.
- Alpstaeg weist sämtliche Vorwürfe der Luzerner Behörden zurück.
Erst am Sonntag war Bernhard Alpstaeg zum ersten Mal in diesem Jahr wieder mal in der Swissporarena anzutreffen gewesen. Der Verwaltungsratspräsident der Stadion Luzern AG, der mit der FCL-Führung seit Monaten einen rechtlichen Streit ausficht, verfolgte den 2:0-Sieg gegen Servette mit und zeigte sich zufrieden.
Beim Verkauf wurden die Aktien zwar der Stadt Luzern, nicht aber der FCL Holding AG angeboten.
Stadt Luzern löst rechtliche Schritte aus
Doch nur 2 Tage später droht dem 77-Jährigen neues Ungemach; nun geht der Luzerner Stadtrat gegen ihn vor. In einer Mitteilung kündigten die Behörden an, dass man die rechtlichen Schritte für einen vorzeitigen Heimfall des Stadions auslöst. Konkret bedeutet dies, dass man sich darauf vorbereitet, die Swissporarena der Stadion Luzern AG – und damit Alpstaeg – wegzunehmen.
Grund für die rechtlichen Schritte ist, dass bei der Übertragung von Aktien der Stadion Luzern AG in den Jahren 2018 und 2019 nicht alles korrekt abgewickelt worden sei. «Beim Verkauf wurden die Aktien zwar der Stadt Luzern, nicht aber der FCL Holding AG angeboten», sagt Stadtpräsident Beat Züsli. Das verstosse gegen den Baurechtsvertrag. Der Boden, auf der die Swissporarena steht, gehört der Stadt. Die Stadion Luzern AG hat das Fussballstadion im Baurecht darauf erstellt.
Verwaltungsrat nicht korrekt besetzt
Zudem wies der Stadtrat darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG nicht mehr korrekt zusammengesetzt sei. «Im Baurechtsvertrag ist eigentlich festgelegt, dass eine Vertretung von der FCL Holding AG dabei sein muss. Das ist nicht der Fall», erklärt Züsli.
Auf diese Unregelmässigkeiten sei der Stadtrat Ende Juni aufmerksam geworden. Man habe in der Folge die Stadion Luzern AG aufgefordert, mitzuteilen, wie die Übertragungen der Aktien im Detail erfolgt sind. «Bisher haben wir diese Informationen aber nicht erhalten», sagt Züsli. Sie bekamen einzig die Kopie eines Schreibens, in dem festgehalten ist, dass die Stadion Luzern AG die FCL Holding AG als nicht kaufrechtsberechtigt erachte.
Das reicht dem Luzerner Stadtrat nicht, er müsse davon ausgehen, dass somit «eine schwerwiegende Verletzung» des Vertrags vorliegt. «Zur Wahrung der öffentlichen Interessen sowie der rechtlichen Ansprüche hat der Stadtrat entschieden, den vorzeitigen Heimfall auszulösen», heisst es in der Mitteilung. Das würde wohl zu einem langen Rechtsstreit führen. Die Behörden halten fest, dass man trotzdem gesprächsbereit bleibe.
Alpstaeg reagiert irritiert
Wenige Stunden nach der Mitteilung reagierte Alpstaeg in Person seines Mediensprechers Sacha Wigdorovits auf die Anschuldigungen. «Dieses Vorgehen entbehrt rechtlich jeglicher Grundlage», so Wigdorovits. Die Behauptungen des Stadtrats seien allesamt falsch.
So habe Alpstaeg den Behörden kurz nach deren Schreiben schriftlich geantwortet, dass der seinerzeitige Kauf der Stadionaktien im Jahr 2019 rechtmässig vollzogen worden sei. Ausserdem werde in einem weiteren Schreiben bestätigt, dass man bereit sei, an der nächsten GV einen Vertreter der FCL Holding AG zur Wahl zuzulassen.
Zudem kritisierte der Mediensprecher, dass bei derartigen Vorwürfen ein Heimfall sowieso nicht gerechtfertigt wäre. Ein solcher sei gemäss Baurechtsvertrag nämlich nur möglich, wenn eine «schwerwiegende» Verletzung des Baurechts oder der vertraglichen Bestimmungen vorliege.