Fussball-Regeln sind nicht in Stein gemeisselt. Das International Football Association Board (IFAB) nimmt immer wieder Präzisierungen vor. Letztlich sind die Vorgaben der Uefa Grundlage der Vorgaben in der Schweiz, worauf die Schiedsrichter ihr Augenmerk für die nächste Saison legen sollen. «Wir wollen die internationalen Vorgaben umsetzen», sagt Sascha Amhof, Ausbildungschef der Schweizer Referees.
Im Zweifelsfall für den Verteidiger
In der Schweiz will man die Verteidiger aber nicht unter Generalverdacht stellen. Nur wenn ein klares Hands vorliegt, soll dieses auch geahndet werden. Der Fokus soll auf Risiko und Ergebnis gelegt werden. Will heissen: Nimmt ein Verteidiger mit seinem Verhalten wissentlich in Kauf, dass er den Ball mit Armen oder Händen abwehrt oder ablenkt, so ist dies als Regelwidrigkeit zu taxieren.
Sind die Arme in solchen Situationen nicht eng angelegt, also in einer unnatürlichen Haltung, spielt auch keine Rolle, ob der Ball zuerst ein Körperteil des Verteidigers berührt und erst danach dessen Hand.
Die Frage, ob eine natürliche oder unnatürliche Bewegung (z.B. abgestreckte Arme) vorliegt, bietet natürlich viel Interpretationsspielraum. Im Zweifelsfall soll kein Hands gepfiffen werden. Zu grosszügig darf das Regelwerk jedoch auch nicht ausgelegt werden. Denn so entferne man sich von der Richtlinie der Uefa.
Den Graubereich gibt es immer
Auf die neue Saison hin hat es von Seiten des IFAB eine Präzisierung gegeben. Mit den Schultern ist das Spielen des Balles erlaubt. Doch wo genau fängt der regelkonforme Bereich an? Exakt lässt sich dies nicht sagen.