Über das Urteil des Bundesgerichts berichtete zunächst die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada); an Heiligabend bestätigte das Gericht den Sachverhalt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Die Angelegenheit geht nun zurück an den Internationalen Sportgerichtshof (TAS), der eine Neubeurteilung vornehmen muss. Die Wada kündigte an, bei der Neuverhandlung vor dem TAS «den Fall erneut überzeugend darzulegen».
Mit Hammer zugeschlagen
Der TAS hatte den dreifachen Olympiasieger Sun im Februar als Wiederholungstäter für 8 Jahre gesperrt. Das Gericht war der Überzeugung, dass der 29-Jährige bei einer unangemeldeten Dopingkontrolle am 5. September 2019 eine abgegebene Blutprobe mutwillig mit einem Hammer hatte zerstören lassen.
Suns Anwälte argumentierten, das Kontrollteam habe sich nicht ausreichend ausgewiesen, der Test sei damit nichtig gewesen. Der Chinese war bereits 2014 positiv auf das Dopingmittel Trimetazidin getestet und mit einer Drei-Monats-Sperre belegt worden.