Je nach Art der Inkontinenz sehen die therapeutischen Massnahmen ganz unterschiedlich aus. Deshalb ist eine vorgängige genaue Abklärung unerlässlich.
Dranginkontinenz oder Reizblase
Etwa 20 Prozent der betroffenen Frauen leiden an einer Dranginkontinenz, auch bekannt als «Reizblase». Sie äussert sich durch überfallartigen starken Harndrang, der kaum unterdrückt werden kann; es kommt zu unkontrolliertem Harnverlust. Dranginkontinenz kann als Folge von Erkrankungen der Blase, der Harnröhre, Östrogenmangel, neurologischen Grunderkrankungen wie Multiple Sklerose oder Demenz auftreten sowie als Nebenwirkung von Medikamenten. Sie wird durch Verhaltensänderung (Trinkverhalten und Wasserlassen) sowie mit Medikamenten behandelt.
Belastungsinkontinenz
Rund 50 Prozent aller Fälle sind so genannte Belastungsinkontinenzen. Das heisst, sie treten bei körperlicher Anstrengung auf wie zum Beispiel beim Heben von Lasten, Treppensteigen, Niesen etc. Ursache ist entweder eine Schwäche des Blasenverschlusses oder der Beckenbodenmuskulatur nach Schwangerschaften, Geburten oder nach hormoneller Veränderung. Auch Übergewicht und chronischer Husten können zu einer Belastungsinkontinenz führen.
Da die Belastungsinkontinenz durch Schwächung der Beckenbodenmuskulatur hervorgerufen wird, steht an erster Stelle die Stärkung des Beckenbodens mit konservativen Therapien. Zur Auswahl stehen dabei physiotherapeutische Übungen, Biofeedback und Elektrostimulation. Auch ein spezielles Scheidenpessar kann gute Dienste leisten.
Reicht die konservative Behandlung nicht aus, hilft in den meisten Fällen ein operativer Eingriff; dabei wird minimalinvasiv ein TVT-Band («Tension-free Vagian-Tape») um die Harnröhre gelegt, das unter körperlicher Belastung die Funktion des Beckenbodens unterstützt und die Harnröhre abdichtet.
Mischinkontinenz
Ungefähr 30 Prozent der Betroffenen leiden an einer Mischinkontinenz. Eine differenzierte Abklärung ist deshalb unumgänglich, da beispielsweise das TVT-Band nur bei einer eindeutigen Belastungsinkontinenz eingelegt werden darf.