Der Molekularbiologe Olivier Voinnet, Professor an der ETH Zürich, musste seit 2015 ganze acht Publikationen zurückziehen, weil Abbildungen darin fehlerhaft waren.
Die ETH untersuchte den Vorfall. Sie kam zum Schluss, dass Voinnet und seine Mitautoren die Daten zwar nicht gefälscht hätten. Sie seien aber zu wenig sorgfältig gewesen.
Manipulation hat massive Konsequenzen
Als Folge wurde der ehemals gefeierte Nachwuchsforscher für drei Jahre von den Geldtöpfen des Schweizerischen Nationalfonds ausgeschlossen. Und die europäische Organisation für Molekularbiologie entzog Voinnet die prestigeträchtige Goldmedaille, die sie ihm 2009 verliehen hatte.
Die Höchststrafe für Betrug erlitt 2013 ein Nierenarzt. Er musste seinen Professorentitel der Universität Lausanne abgeben, nachdem er Daten manipuliert hatte.
Hohe Dunkelziffer
Wie oft Forscher und Forscherinnen in der Schweiz fälschen oder manipulieren, ist nicht bekannt. Es gibt wohl eine beträchtliche Dunkelziffer. Wenn eine Veröffentlichung gut gefälscht ist, ist dies nur schwer zu entdecken.
Der Schweizerische Nationalfonds ahndete im Jahr 2016 sechs Fälle von Plagiarismus, 2015 waren es drei. Diese Zahlen sind aber kaum repräsentativ: Sie umfassen nur Plagiate und nur Finanzierungsgesuche an den Nationalfonds.
Klare Regeln bei Betrugsfällen
Es gibt durchaus Regeln im akademischen Betrieb, wie mit Betrugsversuchen umzugehen ist: Wenn ein Forscher eine Manipulation entdeckt, muss er das der Leitung der Universität melden.
Die meisten Hochschulen beschäftigen dafür spezielle Vertrauenspersonen. Diese prüfen den Verdacht. Wenn er sich erhärtet, setzt die Schule eine Untersuchungskommission ein.
Anonymität ist nicht leicht zu gewährleisten
Die Identität des Whistleblowers wird gegenüber der beschuldigten Person geheim gehalten. Einfach ist dies allerdings nicht. Oft stammen die Whistleblower aus dem engeren Umfeld des Beschuldigten, sind seine Untergebenen.
So kann der Beschuldigte leicht erraten, wer hinter der Anzeige steckt. Darum weist zum Beispiel die ETH Zürich während einer Untersuchung die Beschuldigten daraufhin, dass sie keine Massnahmen gegen die Whistleblower ergreifen dürfen.
Verdachtsfälle im Internet melden
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, Verdachtsfälle anonym zu melden auf der Internetplattform pubpeer.com. Allerdings muss ein Whistleblower dann darauf warten, bis die zuständige Universität auf den Fall aufmerksam wird und eine Untersuchung einleitet. Manche Schweizer Hochschulen beobachten die Plattform, allerdings nicht systematisch.
Die grosse Mehrheit der Schweizer Forscher ist ehrlich, ihre Arbeit nicht zu beanstanden. Aber wie die Fälle aus den letzten Jahren zeigen: Einzelne schwarze Schafe gibt es. Den Untersuchungskommissionen an den Universitäten wird die Arbeit deshalb auch in Zukunft nicht ausgehen.