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Puls kompakt #67 Vier Konsumenten-Tipps zur Komplementärmedizin

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, zu vier beachtenswerten Aspekten rund um die Vergütung von Komplementärmedizin.

1. Selbstbehalt & Franchise

Bei Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung – komplementärmedizinisch oder konventionell – hat man stets einen Selbstbehalt von meist zehn Prozent. Dazu kommt die Franchise. Man zahlt zu Beginn also recht viel selbst.

2. Medikamente

Damit Medikamente von der Grundversicherung bezahlt werden, müssen sie auf der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt sein. 

3. Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen versprechen, über das hinaus zu bezahlen, was die Grundversicherung bei komplementärmedizinischen Behandlungen übernimmt. Aber: Jede Zusatzversicherung hat ihr eigenes «Rezept». Deshalb ist es sehr wichtig, zum Beispiel vor einer grösseren Behandlung die konkreten Leistungen abzuklären und am besten schriftlich festzuhalten.

4. Therapiequalität

Bei der Suche nach qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten leisten die nachfolgend aufgeführten Register (zwei von der Branche selbst geführt, eines vom Bund) wertvolle Dienste:

Qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten finden

Puls, 16.12.2024, 21:05 Uhr ; 

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