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Bei Stalking zur Polizei

Telefonterror, Auflauern, wiederholte unerwünschte Besuche zu Hause oder am Arbeitsplatz: Stalking ist eine massive Belästigung und damit ein Fall für die Polizei.


Obwohl Stalking kein offizieller Straftatbestand ist, kann die Polizei aktiv werden und einiges bewirken, sagt Oliver Wälchli von der Stadtpolizei Winterthur: «Zuerst hören wir den Opfern zu. Dann suchen wir das Gespräch mit dem Täter, was oft Wunder wirkt.»

Oliver Wälchli betont, dass nichts ohne das Einverständnis des Opfers geschieht.
Das Senioren Magazin zeigt, wie sich Menschen jeden Alters gegen Stalking wehren können.



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