Zum Inhalt springen
Audio
Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 48 Sekunden.
Inhalt

Ärger vermeiden beim Bewertungen schreiben

Der eine oder andere lässt bei Online-Bewertungen gerne mal seinem Ärger freien lauf, wenn er mit dem Service im Restaurant oder Hotel nicht zufrieden war. Das kann allerdings Post vom Anwalt oder sogar Strafanzeigen zur Folge haben.

Download

Laut einer Studie lesen 78 Prozent der Internetnutzer Erfahrungsberichte, bevor sie ein Produkt kaufen oder eine Reise buchen. Bewertungen haben einen grossen Einfluss auf den Kaufentscheid, schlechte Kritiken können für einen Betrieb grossen Schaden anrichten. Demzufolge versuchen viele, solche schlechten Bewertungen zum Verschwinden zu bringen. Und so kann es sein, dass Verfasser von negativen Berichten Post vom Anwalt oder gar eine Anzeige bekommen.

Mit den folgenden Tipps lässt sich unnötiger Ärger vermeiden:


Keine Beleidigungen

* Schlecht sind Ausdrücke wie: «Der Kellner war ein arroganter Idiot.» oder «Das Zimmermädchen ist eine Schlampe» Das ist Persönlichkeits- oder Ehrverletzung.
* Besser bleibt man sachlich und schreibt, der Kellner sei unfreundlich gewesen oder das Zimmermädchen habe nicht ordentlich gearbeitet.


Ich-Botschaften verwenden

* Schlecht ist: «Der Kellner war unfreundlich.»
* Besser ist: «Ich fand den Kellner unfreundlich.» Damit beschreiben Sie ihr eigenes, persönliches Empfinden.


Kritik so konkret wie möglich beschreiben

* Schlecht ist: «Das Essen in diesem Restaurant ist mies.» Nur weil Sie das Aufgetischte nicht mochten, heisst das nicht, dass es grundsätzlich schlecht ist. Der Wirt könnte Sie wegen übler Nachrede belangen .
* Besser beschreibt man, wann man im Restaurant war, was man nicht mochte und warum nicht.


Bleiben Sie bei den Fakten

* Schlecht ist, wenn man schreibt, in der Dusche hätte es Schimmel gehabt, obwohl dies nicht so war. Das ist Verleumdung.
* Besser nicht übertreiben. Auch wenn man sich über den Service ärgerte, sollte man bei den Tatsachen bleiben.


Allgemein

* Zählen Sie nicht nur die Negativpunkte auf, sondern erwähnen Sie auch, was Sie als positiv empfunden haben.
* Falls Sie Post vom Anwalt erhalten haben wegen einer schlechten Bewertung: Lassen Sie sich rechtlich beraten.