Wer also beispielsweise Hilfe braucht beim Anziehen, beim Ausziehen, beim Aufstehen und beim Setzen, wer nicht selbständig essen kann usw. tut gut daran abklären zu lassen, ob ein Anspruch auf Hilflosenentschädigung besteht. Wichtig auch zu wissen, es besteht eine Karenzfrist von 12 Monaten.
Inhalt
Hilflosenentschädigung - wer hat sie zugute?
Alle, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch. Die IV bzw. die AHV unterscheidet hier nach Schwere der Hilflosigkeit. Die Hilflosenentschädigung wird entweder von der IV ausbezahlt oder - wenn jemand AHV bezieht - von dieser. Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig vom Einkommen.
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