Ab wieviel Uhr müssen der Weg zur Haustür und die Garageneinfahrt freigeschaufelt sein?
Und darf der Gemeindearbeiter mit dem Räumungsfahrzeug dicke Schneehaufen vor meiner Garageneinfahrt hinterlassen?
Das gilt:
• Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Miethäusern müssen zwischen sieben Uhr morgens und 21 Uhr abends die Zugangswege zum Haus vom Schnee befreit und sicher gemacht haben.
• Andernfalls haften sie bei Unfällen
• Ein Fahrzeug des Räumungsdiensts darf den Schnee vor die Garageneinfahrt fahren.
• Hingegen dürfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer den Schnee nicht auf die Strasse schaufeln.