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04.12.2024, 11:08 Uhr Schneefall: Wer muss den Weg zur Wohnung schaufeln?

Vor allem in tiefen Lagen führt starker Schneefall zu Diskussionen

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Ab wieviel Uhr müssen der Weg zur Haustür und die Garageneinfahrt freigeschaufelt sein?
Und darf der Gemeindearbeiter mit dem Räumungsfahrzeug dicke Schneehaufen vor meiner Garageneinfahrt hinterlassen?
Das gilt:

• Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Miethäusern müssen zwischen sieben Uhr morgens und 21 Uhr abends die Zugangswege zum Haus vom Schnee befreit und sicher gemacht haben.
• Andernfalls haften sie bei Unfällen
• Ein Fahrzeug des Räumungsdiensts darf den Schnee vor die Garageneinfahrt fahren.
• Hingegen dürfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer den Schnee nicht auf die Strasse schaufeln.

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