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25.02.2025, 11:11 Uhr Katze zu- oder weggelaufen

Katzen entfernen sich in der Regel nicht sehr weit von ihrem Zuhause. Aber gerade bei jüngeren Tieren kann es sein, dass sie den Weg nach Hause nicht mehr finden.

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Eine herrenlose oder zugelaufene Katze darf man nicht einfach behalten. Ist Ihnen eine Katze zugelaufen, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden. Und zwar bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Katze in eine Tierarztpraxis zu bringen. Hat die Katze einen Chip, kann dieser Aufschluss über ihre Herkunft geben.

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