Eine herrenlose oder zugelaufene Katze darf man nicht einfach behalten. Ist Ihnen eine Katze zugelaufen, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden. Und zwar bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Katze in eine Tierarztpraxis zu bringen. Hat die Katze einen Chip, kann dieser Aufschluss über ihre Herkunft geben.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Katze in eine Tierarztpraxis zu bringen. Hat die Katze einen Chip, kann dieser Aufschluss über ihre Herkunft geben.