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Welche Ferien-Souvenirs darf ich mitnehmen?

Sie gehören bei praktisch jedem Touristen in den Koffer: Andenken aus dem Ferienland. Allerdings kann man sich mit gewissen Souvenirs zünftig Ärger einhandeln. Dazu reicht in gewissen Ländern schon ein Fläschchen mit Sand vom schönen Ferienstrand. Was darf mit und was nicht? Hier ein Wegweiser.

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Selbst gesammelte Souvenirs

* In diversen Ländern ist jede Art von Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten.
* Das heisst, es dürfen keine Fläschchen mit Sand abgefüllt, keine Muscheln oder Steine eingesammelt werden. Wird man erwischt, muss man mit einer Busse rechnen.
* Zu den Ländern gehören Italien, Griechenland und Grossbritannien.
* Vorsicht geboten ist auch in Ländern wie Türkei oder Tunesien. Sammler von alten Steinen oder Scherben können im Gefängnis landen. Daher: Finger weg von allem, das alt aussieht.
* Auch in weniger strikten Ländern muss man darauf achten, dass man keine geschützten Muscheln einpackt.


Gekaufte Souvenirs

* Nicht alles, was verkauft wird, kann ohne Probleme über die Grenze gebracht werden.
* Gut hinschauen muss man, wenn es sich um Souvenirs mit tierischen oder pflanzlichen Produkten handelt. Entweder ist ein Export komplett verboten oder er ist nur erlaubt mit einer entsprechenden Bewilligung.
* Beispiele: Verboten sind zum Beispiel Schnitzereien aus Nashornhorn oder aus geschützten Holzarten.
* Eine Bewilligung zur Ausfuhr braucht es zum Beispiel in Botswana für ein Armband aus Elefantenhaar.
* Gut informieren sollte man sich auch bei Pflanzen uns Lebensmitteln. So ist zum Beispiel Medizin aus der indischen Schlangenwurzel verboten. Verboten sind unter anderem auch Buschfleisch, Krokodilfleisch in der Dose oder getrocknete Haifischflossen.
* Kommt hinzu, dass es in Kosmetika verbotene Bestandteile haben kann. Vor dem Kauf sollte man die Inhaltsstoffe genau lesen.
* Bei Pflanzen – nur schon bei Samen – braucht es häufig eine Bewilligung.


Bewilligung einholen

Genau gesagt braucht es zwei Bewilligungen:

* Eine Ausführbewilligung des Ferienlandes (Mehr dazu hier <https://www.wwf.ch/de/ratgeber/information-cites> ).
* Zusätzlich braucht es eine Einfuhrbewilligung des BLV <https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/import/importe-artengeschuetzte-tiere-pflanzen.html> .

Kümmern Sie sich früh genug darum.


Was tun, wenn man nicht sicher ist

* Fragen Sie nach, zum Beispiel im Hotel oder beim Reiseveranstalter. Oder beim zuständigen Amt des Ferienlandes. Eine Liste dazu finden Sie hier <https://cites.org/eng/cms/index.php/component/cp?target=_blank> .
* Nutzen Sie die Smartphone-App, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit dem WWF entwickelt hat. Dort können Sie Souvenirs nach Kategorien abfragen oder eine individuelle Anfrage starten, indem Sie ein Foto Ihres Wunschsouvenirs einschicken. Hier <https://www.wwf.ch/de/nachhaltig-leben/wwf-ratgeber-app> erfahren Sie mehr über die Apps.


Vorsicht bei gefälschten Markenartikeln

* Es mag verlockend sein: Eine gefälschte Louis-Vuitton-Tasche oder eine Breitling-Uhr-Kopie für ein paar Franken. Damit kann man sicher aber zünftig Ärger einhandeln.
* Wird man am Zoll mit einem solchen Produkt erwischt, wird es konfisziert. Heisst: Tasche weg, Geld weg. Wer Pech hat bekommt dann noch Anwaltspost vom Originalhersteller, der Schadenersatz verlangt.
* Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem «Kassensturz»-Artikel <https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/vorsicht-vor-gefaelschten-marken-schnaeppchen> .

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