Mit dem Tod eines Menschen gehen sämtliche Verpflichtungen an seine Erben über. Das gilt auch für laufende Verträge. Einzig ein Arbeitsvertrag erlischt sofort mit dem Todeszeitpunkt.
Erben in der Pflicht
Das heisst, Erben müssen bestehende Verträge kündigen und den Verpflichtungen aus diesen Verträgen nachkommen. Bei Mietverträgen haben die Erben das recht, die Wohnung mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten ordentlichen Termin zu kündigen- auch wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Bei Krankenkassen gilt, dass die Prämie nur bis zum Todestag geschuldet ist. Zuviel bezahlte Prämien muss die Kasse zurückerstatten.
Erben in der Pflicht
Das heisst, Erben müssen bestehende Verträge kündigen und den Verpflichtungen aus diesen Verträgen nachkommen. Bei Mietverträgen haben die Erben das recht, die Wohnung mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten ordentlichen Termin zu kündigen- auch wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Bei Krankenkassen gilt, dass die Prämie nur bis zum Todestag geschuldet ist. Zuviel bezahlte Prämien muss die Kasse zurückerstatten.