Am 19. Und 20. August 1965 verkündete das Schwurgericht in Frankfurt die Urteile in der «Strafsache gegen Mulka und andere», wie der Prozess hiess. Von den 20 Angeklagten wurden 6 zu einer lebenslanger Haftstrafe verurteilt und 11 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. Der Angeklagte wurden freigesprochen.
Der Prozess fand damals ein riesiges Medien-Echo. Erstmals erfuhr eine breite Öffentlichkeit in Deutschland detailliert von den nationalsozialistischen Verbrechen, von der Vernichtung der Juden in Auschwitz. Und die Urteile im Auschwitz-Prozess hatten weitreichende juristische Folgen für die Verfolgung von Nazi-Verbrechern.
Gast in der Zeitblende ist Werner Renz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt. Er forscht seit Jahren zum Auschwitz-Prozess und der juristischen Aufarbeitung des Holocaust.
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess und seine Folgen
Es war der aufsehenerregendste Prozess zum Holocaust, der in der Bundesrepublik Deutschland stattfand: Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965. Vor 50 Jahren war die Urteilsverkündung, die weitreichende juristische Folgen hatte.
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