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Aargau Solothurn Aargauer Grosser Rat einigt sich auf 6 Windkraft-Standorte

Das Parlament hat am Dienstag im Richtplan die Standorte festgelegt, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Den Beschlüssen ging ein Seilziehen um das Windpotenzial und die Umweltbeeinträchtigung dieser Standorte voraus.

Unbestritten waren die Standorte Burg (Wölfliswil, Oberhof, Kienberg SO), Lindenberg (Beinwil im Freiamt) und «Uf em Chalt» (Staffelbach, Williberg). Die Standorte Laubberg (Gansingen, Mettauertal) und Heitersberg (Bellikon, Bergdietikon) wurden entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission ebenfalls aufgenommen.

 Wessenberg fällt weg, Hundsruggen kommt dazu

Windräder im Berner Jura
Legende: Wie hier im Berner Jura stehen vielleicht schon bald im Aargau Windräder. Das Parlament legte heute 6 Standorte fest. Keystone

Nicht im Richtplan Aufnahme fand der Standort Wessenberg (Mandach, Hotwil, Mettauertal). Nach der Kommission war auch das Parlament grossmehrheitlich der Meinung, dass dieses Gebiet zu wenig geeignet ist. Keine Gnade fanden fünf von Hansjörg Wittwer (Grüne/Aarau) vorgeschlagene Gebiete.

Das von Roland Agustoni (GLP/Rheinfelden) ins Spiel gebrachte Gebiet Hundsruggen (Zeiningen) fand Aufnahme in den Richtplan. Verworfen wurde dagegen der Antrag von Sämi Richner (EVP/Auenstein), die Region Hochrüti (Kirchleerau) zu einem Windkraft-Standort zu erklären, obwohl für dieses Gebiet bereits ein konkretes Projekt besteht.

Die idealsten oder viele Gebiete aufnehmen?

Es bestehe keine Dringlichkeit für die Anpassung des Richtplans, meinten die Grünen vorgängig im Rahmen der allgemeinen Diskussion, denn es kämen in Zukunft noch weitere Gebiete dazu. SP, GLP, CVP/BDP und EVP sprachen sich dafür aus, alle derzeit in Frage kommenden Gebiete in den Richtplan aufzunehmen.

Es sollen nur jene Standorte in den Richtplan aufgenommen werden, die vom Windaufkommen Sinn machen und die von den Standortgemeinden akzeptiert werden, hiess es dagegen von Seiten der SVP. Und die FDP sprach sich dafür aus, dass klare Kriterien festgelegt werden, wo Windanlagen gebaut werden können und wo nicht.

Gewisse Minimalforderungen bezüglich der Windstärke und des Abstandes zu den nächsten Wohngebäuden sollten schon eingehalten werden, meinte Baudirektor Peter Beyeler. Jede Gemeinde könne aber auch später noch beantragen, dass ein Standort in den Richtplan aufgenommen werden soll.

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