Ein brutaler Raubmord von 1993 in Dulliken könnte demnächst juristisch abgeschlossen sein: In Serbien ist der mutmassliche Haupttäter ins Netz gegangen. Die Festnahme erfolte auf Antrag der Solothurner Staatsanwaltschaft.
Beim Festgenommenen handelt es sich um einen 40-jährigen Serben. Ihm wird vorgeworfen, vor über 20 Jahren für die Tötung des Rentners in Dulliken verantwortlich gewesen zu sein. Für das Strafverfahren sind die serbischen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Der mutmassliche Täter werde nicht an die Schweiz ausgeliefert, erklärt die Solothurner Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF.
Eine Strafverfolgung im eigenen Land sei bei den meisten europäischen Staaten Standard. Die serbischen Behörden entscheiden nun also, ob dem mutmasslichen Mörder von Dulliken der Prozess gemacht wird.
Prozess gegen Gehilfe löste Fahndung aus
Auslöser für die Festnahme war der Prozess gegen einen 51-jährigen Serben in der Schweiz: Dieser fand im Mai dieses Jahre vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen statt. Die Richter verurteilten den Mann wegen Gehilfenschaft zu Mord zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Gehilfe des Haupttäters war. Die beiden Männer hätten in der Nacht auf den 1. August 1993 in Dulliken einen allein lebenden, 80-jährigen Witwer in seiner Wohnung brutal getötet.
Das Gericht stützte sich bei der Urteilssprechung auf Sachbeweise und auf die Spurensicherung. Bei den Verhandlungen wurde auch klar, dass sich der Haupttäter in seiner Heimat auf freiem Fuss befindet. Dies veranlasste die Solothurner Staatsanwaltschaft, mit den serbischen Behörden in Kontakt zu treten.
Jahrelang ein «ungeklärtes Verbrechen»
Die Verhaftung des Haupttäters sei nach aufwändigen Ermittlungen der Solothurner Staatsanwaltschaft erfolgt, teilte diese am Freitag mit. Dabei hätten in- und ausländische Behörden, vor allem das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizei Solothurn und die serbischen Strafverfolgungsbehörden, erfolgreich zusammengearbeitet.
Das Tötungsdelikt galt während Jahren als ungeklärtes Verbrechen. Die Ermittlungen waren zunächst erfolglos geblieben. 2008 nahm die Solothurner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf. Den entscheidenden Hinweis erhielten die Behörden im August 2011 von einem anonymen Zeugen. In der Folge kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz.