Am 11. Oktober 2011 ist ein junger Mann mit einem geklauten Auto, ohne Führerschein und ohne Nummernschild durch das Wasseramt und Solothurn gerast. Im Bereich des Baseltorkreisels in Solothurn verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte dort in ein stehendes Fahrzeug. Die beiden Insassen des stehenden Fahrzeugs wurden nur leicht verletzt.
Trotzdem lautet die Anklage nun auf versuchte vorsätzliche Tötung. Der Lenker habe die möglichen Folgen seiner unverantwortlichen Fahrweise vorhergesehen und den Tod von Verkehrsteilnehmern in Kauf genommen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Daher sei er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt worden.
«Der Unfall hätte auch schlimmer enden können»
2008 war eine junge Frau bei einem Raserunfall in Schönenwerd ums Leben kommen. Das führte weit über die Kantonsgrenze hinweg zu Diskussionen. Ein härteres Vorgehen wurde von vielen Seiten gefordert. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn reagiert: «In unseren Büros hat ein Umdenken stattgefunden. Wir sind sensibler geworden bei Unfällen, die durchaus auch schlimmer hätten enden können», erklärt Felix Bänziger, Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn.
Der Beschuldigte muss sich vor Gericht zusätzlich wegen weiteren Straftaten, insbesondere wegen Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikten, verantworten. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt Solothurn-Lebern steht noch nicht fest.