Konzernverantwortungs-Initiative
Eidg. Vorlage: Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
-
JA
1'299'173 Stimmen
-
NEIN
1'261'673 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
- Die Konzernverantwortungs-Initiative verpasst das Ständemehr.
- Damit scheitert die Initiative trotz einem Volks-Ja.
- Nun tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft.
In den Abstimmungsumfragen hatte sich jeweils ein Ja abgezeichnet, der Vorsprung schmolz in den Wochen vor dem Urnengang aber zusehends. Schliesslich erreichte die Initiative nur in der Romandie, im Tessin und in den Deutschschweizer Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Bern eine Mehrheit. Zu wenig Kantone, um an der Urne zu reüssieren.
«Die Initiative erhielt viel Zustimmung weit über das klassische linke Lager hinaus», sagt Politologe Lukas Golder vom Forschungsinstitut gfs.bern. Das Volksmehr von knapp 51 Prozent sei ein historisches Resultat für eine linke Initiative. Gesiegt hätten jedoch die «traditionell ausgerichteten und konservativen» Gemeinden und Kantone.
Ein Grund für das Resultat sei auch, dass die Stimmbeteiligung mit geschätzten 47 Prozent eher durchschnittlich geblieben ist. Im September betrug die Stimmbeteiligung noch knapp 60 Prozent. Die eher tiefe Stimmbeteiligung komme denn auch eher der klassisch-konservativen Schweiz entgegen. «So richtig gezündet hat die Debatte und der teure Abstimmungskampf also nicht», analysiert Lukas Golder.
Indirekter Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» wollte Firmen mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellen, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards bei weltweiten Tätigkeiten geht. Wäre ein Unternehmen der neuen Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nachgekommen, hätte es auch für allfällige Schäden gehaftet, die seine Tochterfirmen und kontrollierten Zulieferer im Ausland verursacht haben.
Nun tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, den Justizministerin Karin Keller-Sutter konzipiert und das Parlament nach langem Hin und Her im Sommer schliesslich knapp verabschiedete. Das Gesetz beinhaltet Berichterstattungspflichten für gewisse Unternehmen. Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Verstösse werden mit Busse bestraft.
Eine Ausweitung der Haftungsregeln ist nicht vorgesehen. Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängige Zulieferer haften für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht. Das Initiativkomitee sprach wegen des Verzichts auf zusätzliche Haftungsregeln von einem «Alibi-Gegenvorschlag». Die Initiativgegner hielten nur den Gegenvorschlag für umsetzbar und wirksam.