Die Schere zwischen Armen und Reichen sei während der Pandemie noch weiter aufgegangen. Das kritisieren die linken Parteien. Es gebe seither mehr sogenannte «Working Poors»: Menschen, die zwar arbeiten und dennoch zu wenig Geld zum Leben haben. «Von Corona-Hilfsgeldern konnten diese nicht profitieren», sagt SP-Kantonsrätin Eva Neumann. Gleichzeitig seien die Reichen noch reicher geworden. «Das stört mich enorm.»
Volksinitiative fordert Solidaritätsbeitrag
Die Volksinitiative der SP verlangt nun, dass Vermögende einen Solidaritätszuschlag entrichten. Befristet während fünf Jahren soll der Kanton Schaffhausen auf Vermögen von über zwei Millionen Franken einen Steuerzuschlag von 0.3 Promille einziehen. Der Zuschlag soll ab 2023 bis 2027 erhoben werden. Für die Befürworter wäre eine Annahme der Vorlage ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit.
Bei den Reichsten falle der Solidaritätszuschlag nicht ins Gewicht, findet Neumann. Und dem Kanton und den Gemeinden würden durch diese zusätzliche Steuer zusätzlich je rund drei Millionen Franken als Corona-Hilfen für Einzelpersonen zur Verfügung stehen. Eingereicht wurde die Initiative Mitte 2021 – damals waren die Vermögenssteuern im Kanton Schaffhausen höher als aktuell. Dies, weil die Schaffhauser Stimmbevölkerung im Februar dieses Jahres zwei Steuersenkungsvorlagen zugestimmt hat.
Gegner bemängeln Nutzen
Der jetzige Vorstoss hinsichtlich einer Corona-Steuer für Reiche ist allerdings sehr umstritten. Selbst die Parteien der Mitte können ihm nicht zustimmen. Für FDP-Kantonsrat Christian Heydecker steht die Initiative in mehrfacher Hinsicht «quer in der Landschaft». Vor allem sei der Kanton angesichts seiner enormen Überschüsse auf die zusätzlichen Steuereinnahmen gar nicht angewiesen. «Ein Corona-Zuschlag ist nun wirklich Wasser in den Rhein getragen», kritisiert Heydecker.
Wenn schon, müsse der Kanton das vorhandene Geld verteilen und nicht die ohnehin guten Steuerzahler vergraulen. Steuern seien nicht zweckgebunden. Die zusätzlichen Einnahmen würden nur in die Staatskasse fliessen.
Er argumentiert damit in einer Linie mit einer deutlichen Mehrheit im Kantonsrat. Diese findet, dass der Kanton mit seinen finanzpolitischen Massnahmen gut gerüstet sei, um die sozioökonomischen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Zudem solle bei der eben erst beschlossenen, steuerlichen Attraktivierung Schaffhausens nicht wieder Abstriche gemacht werden.
Zweite Vorlage behandelt das Thema Klima
Ebenfalls am 15. Mai entscheidet die Schaffhauser Stimmbevölkerung über eine Teilrevision des Baugesetzes. Hierbei geht es konkret um die Schaffung eines Energie- und Klimafonds: 15 Millionen Franken will die Regierung als Ersteinlage für klimafreundliche Projekte im Kanton bereitstellen. Etwa sollen Treibhausgasemissionen, die durch die Verbrennung von Öl, Gas und Kohle entstehen, reduziert werden.
Ist der Fonds leer, soll er jährlich wieder aufgefüllt werden. Dabei würde der Kantonsrat über die Höhe des Fondsbetrags entscheiden. Das Parlament hat dieses Vorhaben mit grosser Mehrheit genehmigt. Eine bürgerliche Minderheit war zwar auch für den Fonds, aber nicht damit einverstanden, dass in Zukunft regelmässig Geld in diesen Fonds fliessen soll.