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Beschwerde gegen Filmgesetz Bund korrigiert Karte zum Filmgesetz im Abstimmungsbüchlein

  • Die Bundeskanzlei reagiert auf die Beschwerde des Referendumskomitees gegen das Filmgesetz und präzisiert Angaben zu einer Karte im Abstimmungsbüchlein.
  • Im Zuge der Präzisierung ist überdies auch ein Fehler in der Karte entdeckt worden, welcher nun korrigiert wurde.
  • Das Referendumskomitee hält trotz Korrektur an der Beschwerde fest.
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Filmgesetz: Falsche Karte im Abstimmungsbüchlein
Aus Arena vom 08.04.2022.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 1 Sekunde.

In den Erläuterungen des Bundesrates zur Filmgesetz-Vorlage sei eine Karte enthalten, die in der öffentlichen Debatte «Fragen aufgeworfen» habe, so die Bundeskanzlei.

Die Redaktion der SRF-Sendung «Arena» hatte die Karte untersucht. Diese beruht auf einem Bericht der europäischen audiovisuellen Informationsstelle aus dem Jahr 2019. Gemäss «Arena»-Recherchen unterscheidet dieser Bericht aber unter anderem zwischen «Mandatory Investment» und «General Obligation». Ersteres entspricht einer nicht näher ausgeführten finanziellen Investitions- oder Abgabepflicht, letzteres der gezielten Förderung europäischer Werke und des Zugangs zu ihnen. Diese beiden Formen der Abgaben können nicht in den gleichen Topf geworfen werden.

Beschwerden vom Referendumskomitee

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Das Referendumskomitee gegen das Filmgesetz hat am Montag in vier Kantonen Beschwerde gegen den Bundesrat eingereicht. Es wirft dem Bundesrat vor, in der Abstimmungsbroschüre falsche und widersprüchliche Angaben zu machen.

In der Beschwerde ging es unter anderem um eine Karte auf Seite 13 im Abstimmungsbüchlein, welche die europäischen Länder mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste abbildet.

Nach den Beschwerden hielt die Bundeskanzlei vorerst an ihrer Darstellung fest – nun hat sie sich entschieden, präzisierende Angaben zu veröffentlichen. Laut Bundeskanzlei sollen die Angaben die sachliche Debatte fördern und den Stimmberechtigten dabei helfen, die Informationen auf der Karte besser zu verstehen.

Die präzisierenden Angaben erklären, nach welchen Kriterien die Übersichtskarte auf Seite 13 Länder zu denjenigen «mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streaminganbieter» zählt.

Im Zuge der Präzisierung wurde überdies entdeckt, dass auf der Karte die Slowakei fälschlicherweise weiss eingefärbt ist, obwohl das Land eine Abgabepflicht für Streaminganbieter kennt.

Die bereits gedruckten und ausgelieferten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr korrigiert und um diese präzisierenden Angaben ergänzt werden. In den elektronischen PDF-Versionen, die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglich sind, wurden die Karten jedoch angepasst, diese wurden mit einem entsprechenden Hinweis versehen und ergänzt.

Referendumskomitee hält an Beschwerden fest

Das Referendumskomitee kritisiert, dass die physischen Abstimmungserläuterungen nicht mehr geändert werden, sich aber ein Grossteil des Stimmvolks sein Urteil basierend auf diesen Erläuterungen bilde.

Ausserdem habe es der Bundesrat beziehungsweise die Bundeskanzlei unterlassen, die Präzisierungen einzuordnen. «Die überwältigende Mehrheit der Länder in Europa hat gar keine Investitionspflicht oder aber (eine) von unter 2 Prozent. Nur gerade Frankreich, Italien und Spanien haben eine höhere Quote, als es das neue Schweizer Filmgesetz vorsieht», so das Referendumskomitee.

Der Bundesrat solle der Stimmbevölkerung umgehend wenigstens eine korrigierte Fassung der Europakarte schriftlich zustellen unter Angabe der Investitionsquoten in den einzelnen europäischen Ländern, fordert Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Referendumskomitees, in der Medienmitteilung.

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Aus dem Archiv: Das Filmgesetz kurz erklärt
Aus News-Clip vom 08.04.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 33 Sekunden.

Arena, 08.04.2022, 22:25 Uhr ; 

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