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Das Transplantationsgesetz kurz erklärt
Aus News-Clip vom 31.03.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 46 Sekunden.

Auf einen Blick Die Änderung des Transplantationsgesetzes in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegnerinnen ins Spiel?

Die Stimmberechtigten entscheiden am 15. Mai 2022 über die Änderung des Transplantationsgesetzes. Gegen die Neuregelung der Organspende hatte ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen.

Ziel der Vorlage

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf wäre allerdings wesentlich grösser. Um die Chancen von Patientinnen und Patienten zu erhöhen, ein Organ zu erhalten, wollen Bundesrat und Parlament darum die Organspende neu regeln. Sie sind der Meinung: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, muss dies künftig explizit festhalten.

Das ist neu

Bei der Organspende gilt in der Schweiz aktuell die sogenannte Zustimmungslösung: Eine Transplantation ist nur dann möglich, wenn der oder die Verstorbene der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat. Bundesrat und Parlament schlagen nun einen Strategiewechsel vor: weg von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person grundsätzlich mit der Organspende einverstanden ist. Angehörige können eine Transplantation ablehnen. Sind diese nicht erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, wird der Bund ein neues Register schaffen.

Drei Argumente dafür

  • Die Widerspruchslösung kann dazu beitragen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Eine Organspende kann die Lebenszeit verlängern oder Leben retten.
  • Mit dem geänderten Transplantationsgesetz ist in Zukunft klarer, wer spenden möchte und wer nicht.
  • Die neue Regelung kann Angehörige entlasten, weil sie im Todesfall nicht stellvertretend im Sinne des Verstorbenen entscheiden müssen.

Drei Argumente dagegen

  • Die angestrebte Widerspruchslösung verletzt das in der Verfassung garantierte Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
  • Zu jedem medizinischen Eingriff braucht es eine umfassende Aufklärung und eine Einwilligung. Dass es zur Organentnahme dieses Ja nicht mehr brauchen soll, ist unethisch.
  • Es ist unrealistisch, alle Betroffenen lückenlos korrekt aufzuklären, so dass sie umfassend informiert einer Organspende widersprechen und sich im Register eintragen können.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Änderung des Transplantationsgesetzes zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 141 Mitglieder dafür aus, 44 dagegen. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 31 zu 12 Stimmen gutgeheissen.

Indirekter Gegenvorschlag zu Volksinitiative

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Legende: Mitglieder des Komitees zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» reichen am 22. März 2019 rund 145'000 Unterschriften ein. Keystone

Bei der Änderung des Transplantationsgesetzes handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese hatte die Jeune Chambre Internationale Riviera am 22. März 2019 eingereicht. Die Volksinitiative verlangt zwar ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht.

Das Volksbegehren wurde vom Initiativkomitee zurückgezogen – unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Gegen diesen ist das Referendum zustande gekommen. Deshalb wird nun über die Änderung des Transplantationsgesetzes
abgestimmt.

Gibt es an der Urne ein Ja, ist die Volksinitiative definitiv zurückgezogen. Wird das geänderte Transplantationsgesetz hingegen abgelehnt, so gelangt die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» zur Abstimmung. Es sei denn, das Initiativkomitee zieht sie endgültig zurück.

SRF 4 News, 01.04.2022, 06:00 Uhr ; 

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