Darum gehts:
Zürcherinnen und Zürcher sollen künftig in der Steuererklärung höhere Abzüge für die Krankenkassenprämien vornehmen dürfen. Dafür will die SVP mit ihrer Gerechtigkeitsinitiative das Steuergesetz ändern. So soll der Abzug für Erwachsene um 1000 Franken pro Person erhöht werden – von heute 2600 auf 3600 Franken. Und derjenige für Kinder soll von 1300 auf 1500 Franken steigen. Dies hätte zur Folge, dass das steuerbare Einkommen sinkt, Zürcherinnen und Zürcher müssten somit weniger Steuern bezahlen.
Weiter soll die Höhe der Abzüge nicht starr verharren, sondern sie sollen automatisch an die Prämienentwicklung angepasst werden. Dies bedeutet: Steigen die Krankenkassenprämien, dann erhöht sich auch der Betrag, der in der Steuererklärung abgezogen werden kann. Heute wird die Höhe des Abzugs an die Teuerung angepasst, also an den Landesindex der Konsumentenpreise.
Die Initiative der SVP geht vielen aber zu weit: Die Zürcher Regierung stellt ihr bei der Abstimmung deshalb einen Gegenvorschlag gegenüber. Auch dieser sieht vor, dass die Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien erhöht werden, dies allerdings nicht ganz so stark. Neu sollen Erwachsene 2900 Franken abziehen können, also 300 Franken mehr. Bei den Kindern sieht der Gegenvorschlag keine Änderungen vor. Und für die Entwicklung der Abzüge soll weiterhin die Teuerung massgeblich sein.
Das sind die Argumente für die Initiative:
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit der steigenden Prämienbelastung – vor allem für den Mittelstand. Mit der Initiative könnte eine finanzielle Entlastung geschaffen werden. Zudem schaffe das Begehren mehr Gerechtigkeit. Die Prämien hätten sich in den letzten gut 20 Jahren mehr als verdoppelt, während die Teuerung bei rund zehn Prozent lag. Es sei deshalb zwingend, so die SVP und die EDU, dass die Prämienentwicklung, und nicht die Teuerung, für die Höhe der Abzüge massgebend sein.
Das sind die Argumente für den Gegenvorschlag:
Hauptargument hier sind die Steuerausfälle bei Kanton und Gemeinden. Bei Annahme der Initiative müssten beide Seiten nämlich mit je rund 150 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen rechnen. Regierungsrat und eine Mehrheit des Kantonsrats anerkennen zwar die Stossrichtung der Initiative, wollen die Steuerausfälle aber auf je rund 45 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden reduzieren. Zudem erschwere der Systemwechsel bei der Berechnung der Abzüge die Budgetplanung, so FDP, EVP und Mitte.
Das sagen die Gegner von Initiative und Gegenvorschlag:
SP, Grüne, AL und Grünliberale stellen eine Erhöhung der Abzüge ganz grundsätzlich infrage. Es ginge bei der Gerechtigkeitsinitiative nur darum, Gutverdienende zu entlasten. Um Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen wirkungsvoll zu entlasten, bräuchte es Massnahmen für höhere Prämienverbilligungen. Die Steuerausfälle, die der Kanton bei Initiative und Gegenvorschlag hätte, wären sinnvoller bei der Prämienverbilligung eingesetzt, so die Gegnerinnen und Gegner.