Alljährlich auf den Herbst hin gibt der Bund jeweils die Krankenkassenprämien für nächstes Jahr bekannt. So auch am gestrigen Dienstag. Die Zahlen für 2023 sind happig: Im nächsten Jahr steigt die mittlere Krankenkassenprämie um 6.6 Prozent und beträgt neu 334.70 Franken. Der starke Anstieg ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen.
Um die Kosten für gewisse Haushalte abzufedern, gibt es das Instrument der Prämienverbilligungen. Gesundheitsminister Alain Berset gab an der Medienkonferenz bekannt, dass für 2023 170 Millionen mehr zur Verfügung stehen werden. Zeit also, sich diese Prämienverbilligungen etwas genauer anzuschauen und zu zeigen, wie die Inanspruchnahme vonstattengeht.
So sind die Prämienverbilligungen geregelt
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss für die Krankenpflege versichert sein (Obligatorium). Die Krankenversicherer legen die Versicherungsprämien unabhängig vom Einkommen einheitlich pro Person nach Alterskategorie (Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene), Wohnregion und gewähltem Versicherungsmodell und gewählter Franchisehöhe fest.
Als soziales Korrektiv zur Einheitsprämie sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor, dass die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Überdies müssen die Kantone bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Prämienverbilligungen sind Kantonssache
Die Kantone haben weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre versicherte Bevölkerung zu regeln. Deshalb sind die Bedingungen für den Erhalt der Prämienverbilligung (Einkommens- und Vermögensgrenzen), die Höhe und die Art der Auszahlung der Prämienverbilligung (automatisch oder auf Antrag, Frist) je nach Wohnkanton verschieden. In der untenstehenden Grafik sehen Sie, wie Sie in den verschiedenen Kantonen zu den Prämienverbilligungen gelangen.
Welche Ämter in den jeweiligen Kantonen zuständig sind und an wen Sie sich wenden müssen, können Sie im untenstehenden Link nachschauen.
Alle wichtigen Telefonnummern und Websites der Kantone
Prämienverbilligungen bleiben in der Politik ein Thema
Die sogenannte Prämien-Entlastungsinitiative der SP will, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung bezahlen muss. Dafür sollen Bund und Kantone mehr Prämienverbilligung bezahlen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest. Auch an der diesjährigen Herbstsession wurde das Thema Prämienverbilligung diskutiert. Der Bund soll seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen für 2023 vorübergehend um 30 Prozent erhöhen. Der Nationalrat hat zwei entsprechende Motionen von SP und Mitte angenommen.
«Die Politik darf jetzt nicht weiter zögern mit dem Ausbau der Prämienverbilligungen», forderte Peter Lack, Direktor von Caritas Schweiz am Dienstag in einer Mitteilung. «Sie sind für Betroffene von existenzieller Bedeutung.» Prämienverbilligungen sind nach Ansicht des Hilfswerks eines der wichtigsten Mittel der Armutsbekämpfung.
Das Thema wird auch im Bundeshaus weiterhin ein Thema bleiben.