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Freihandel mit Indonesien Freihandelsabkommen kommen selten an die Urne

Dass das Stimmvolk über das Freihandelsabkommen entscheiden konnte, ist einer Verfassungsänderung von 2003 zu verdanken.

Die Stimmberechtigten haben das Freihandelsabkommen mit Indonesien angenommen. Damit haben sie zum ersten Mal an der Urne über ein Freihandelsabkommen entschieden, nachdem Unterschriften für ein Referendum gesammelt worden sind.

Letztmals zu einem Freihandelsabkommen äusserten sie sich 1972. Damals ging es um ein Handelsabkommen mit der EU-Vorläuferin EWG. Diese Abstimmung vor mittlerweile 49 Jahren erfolgte allerdings im Rahmen eines obligatorischen Referendums. Dass heute fakultative Referenden gegen Freihandelsabkommen möglich sind, ist einer Verfassungsänderung 2003 geschuldet.

Referendum zum ersten Mal ergriffen

2003 hiessen nämlich Volk und Stände die Ausdehnung des fakultativen Staatsvertragsreferendums gut. Diese Möglichkeit wurde nun beim Freihandelsabkommen mit Indonesien zum ersten Mal zum Sammeln von Unterschriften genutzt.

Indonesische Arbeiter entladen Palmfrüchte von einem Lastwagen
Legende: Grosser Streitpunkt im Abstimmungskampf zum Freihandelsabkommen mit Indonesien war der Umgang mit in dem Land produzierten Palmöl. Keystone

Gemäss der Verfassungsbestimmung von 2003 unterstehen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn für ihre Umsetzung Bundesgesetze erlassen werden müssen.

Die Frage des Referendums stellte sich im Parlament zum Beispiel beim Freihandelsabkommen mit China, das seit 1. Juli 2014 in Kraft ist. Im Nationalrat wurde seinerzeit heftig darüber gestritten, ob dieses Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollte oder nicht.

Die Mehrheit fand schliesslich wie auch der Bundesrat, eine Referendumsmöglichkeit sei nicht erforderlich und verzichtete auf den Passus. Gleich entschied später der Ständerat. Die Bedingungen gemäss Verfassungsartikel für das Referendum seien nicht erfüllt, lautete der Tenor.

Gesetzesentwurf verworfen

2018 wollte der Bundesrat auf Anraten des Bundesamtes für Justiz die Praxis für «internationale Standardabkommen» – darunter Freihandelsabkommen – gesetzlich verankern, die sich ab 2003 entwickelt hatte. Demnach sollten der Bundesrat oder das Parlament abschliessend über Standardabkommen entscheiden können. Die Vorschläge fielen aber in der Vernehmlassung durch.

Der Bundesrat verzichtete deshalb im August 2019 auf die Gesetzesänderung. Doch kurz zuvor hatte er die Botschaft für das Abkommen mit Indonesien den Räten zugestellt. Er unterstellte das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum, weil der später verworfene Gesetzesentwurf zu jenem Zeitpunkt noch in Arbeit war.

Abstimmungsstudio, 7.3.2021, 12.00 Uhr ; 

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