- Wann die Alte Reithalle Aarau eröffnet wird, ist momentan völlig unklar.
- Man weiss nämlich nicht, wer das neue Kulturhaus für Musik, Tanz und modernen Zirkus, bauen darf.
- Der Stadtrat hat die Baumeisterarbeiten zwar vergeben. Der Entscheid wurde aber angefochten.
Zuständig für die Alte Reithalle ist Stadtrat Daniel Siegenthaler. Ende Juni feierte er zusammen mit viel Prominenz den Spatenstich für die Sanierung und den Ausbau der Alten Reithalle in Aarau. Die Verantwortlichen hofften damals noch, das neue Kulturhaus auf die Saison 2020/21 hin eröffnen zu können.
Die Baumeisterarbeiten waren zu diesem Zeitpunkt bereits vergeben an eine Firma im Aargau. Der Stadtrat hatte damals aber auch schon Kenntnis davon, dass ein unterlegener Konkurrent eine Beschwerde gegen die Vergabe gemacht hatte. Beim Spatenstich sprach die Verantwortlichen aber noch davon, die Beschwerde habe «keine Aussicht auf Erfolg».
Doch die Verantwortlichen hatten sich getäuscht. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut. Das wurde im Oktober bekannt. Seither hörte man nichts mehr in dieser Sache. Am Dienstag teilte der Stadtrat nun in einem dürren Communiqué mit, es habe eine «erneute Beschwerde» gegen den Vergabeentscheid gegeben.
Der Mitteilung ist zu entnehmen, dass der Stadtrat Mitte Dezember die Bauarbeiten zum zweiten Mal vergeben hat. Und weiter heisst es, mit der Beschwerde beantrage der Zweitplatzierte den Zuschlag für sich. Stadtrat Siegenthaler sagt nichts weiter zu diesem Thema und verweist darauf, dass es ein laufendes Verfahren sei.
So bleibt offen, wem der Stadtrat im zweiten Durchgang des Verfahrens den Zuschlag gegeben hat und was die Gründe für die erneute Beschwerde sind. Zu vermuten ist aber, dass etwas passiert ist, was bei solchen Submissionsverfahren immer wieder geschieht.
Im ersten Durchgang könnten formale Fehler passiert sein. Diese beanstandete das Verwaltungsgericht, und deshalb musste die Stadt das Verfahren noch einmal durchführen. Es ist sehr gut möglich, dass der Stadtrat die Baumeisterarbeiten wieder an die gleiche Firma vergeben hat wie beim ersten Mal, diesmal aber nach einem formal korrekten Verfahren.
Der Vergabeentscheid kann nun von der unterlegenen Firma wiederum angefochten werden. Doch diesmal nicht wegen formellen Mängeln, sondern wegen des materiellen Entscheides. Das heisst, dass die unterlegene Firma argumentieren könnte, sie hätte summa summarum eben doch das bessere Angebot gemacht. Der Ball liegt nun wieder beim Verwaltungsgericht, das entscheiden muss, welches die beste Bauofferte ist. Auf Anfrage sagt ein im Bauwesen versierter Anwalt gegenüber SRF, es komme immer wieder vor, dass solche Verfahren mit den genau gleichen Akteuren und Zuschlagentscheiden zweimal durchgespielt würden.
Dieses Gerichtsverfahren braucht viel Zeit. In einem ersten Schritt muss das Gericht entscheiden, ob es der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Das wird es höchstwahrscheinlich tun, denn es wäre absurd, wenn eine Firma zu bauen beginnt und dann aufhören müsste, weil nun doch eine andere Firma den Zuschlag erhält. Darum geht das Rätselraten in Aarau weiter darüber, wann die alte Reithalle in Aarau in neuer Form eröffnet wird.