Die Verhandlung vor Zuger Strafgericht gegen Jolanda Spiess-Hegglin findet nicht statt. Hürlimann und Spiess-Hegglin haben sich auf einen Vergleich geeinigt.
Der Vergleich solle einen «definitiven Schlussstrich» unter die Geschehnisse ziehen, die sich im Nachgang zur Zuger Landammannfeier 2014 ereignet haben, schreiben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Medienmitteilung vom Dienstag.
Spiess-Hegglin hat sich im Vergleich «vorbehaltlos und uneingeschränkt» dazu verpflichtet, sich ab sofort in keiner Wiese mehr so zu äussern, dass der Eindruck entstehen könnte, sie sei Opfer einer strafbaren Handlung seitens Markus Hürlimanns geworden.
Hürlimann hat seinerseits alle Strafanträge bezüglich Verleumdung und übler Nachrede vorbehaltlos zurückgezogen. Beide Parteien tragen ihre Kosten zum grössten Teil selbst.
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben am Dienstag mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde und der Entscheid rechtskräftig sei.
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