Das Migrationsamt habe davon ausgehen müssen, dass sich unterhalb der Matthäus-Kirche Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus befänden. Deshalb habe es die Kontrolle durchgeführt, schreibt das Justiz- und Sicherheitsdepartement in einer Mitteilung.
Bei der Kontrolle seien die Behörden von der Polizei unterstützt worden. Diese habe auf Antrag des Migrationsamt acht Personen festgenommen. Bei sechs von ihnen handle es sich um Asylsuchende mit rechtskräftigen Entscheiden im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Zwei weitere Personen hätten keine gültigen Identitäts-Papiere vorweisen können. Drei weitere Personen erwartet eine Verzeigung wegen Diensterschwerung.
Besetzer wütend und enttäuscht
Die Sympathisanten, die sich mit den Asylbewerbern solidarisiert hatten, zeigten sich enttäuscht und enttrüstet von der Aktion. «Bisher gab es immer Respekt vor der Kirche», sagte eine Sprecherin. Man habe gemeint, sie stelle einen symbolischen Raum dar, zu dem die Polizei keinen Zutritt hat. Nun sei klar, dass auch eine Kirche Migranten, die von der Ausweisung bedroht sind, keinen Schutz biete. Die Solidarität sei jedoch gross gewesen, auch seitens der Kirchengemeinde.
Am Mittwoch hatte die Gruppe in einer Medienmitteilung angekündigt, dass sie sechs Monate in der Kirche bleiben wolle. Dies um zu verhindern, dass einzelne der vier Asylbewerber nach Italien ausgeschafft werden, wo sie zuerst registriert worden waren. Nach sechs Monaten müsste hingegen die Schweiz ihr Asylgesuch prüfen. So sieht es die Dublin-Verordnung vor.
Der Präsident des evangelisch-reformierten Kirchenrats Lukas Kundert zeigte sich am Mittwoch nicht erfreut über diese Medienmitteilung. Trotzdem sah er keinen Handlungsbedarf. Es sei auch nicht Aufgabe der Kirche, für die Behörden die Kohle aus dem Feuer zu nehmen. Das Migrationsamt könne jederzeit in die Kirche und die Asylsuchenden kontrollieren oder mitnehmen, sagte Kundert.
Frühere Beiträge zum Thema
Der Raum unter der Matthäuskirche war vor knapp einem Monat besetzt worden. Seither hielten sich die abgewiesenen Asylsuchenden zusammen mit einer Gruppe von Sympathisantinnen und Sympathisanten in dem Raum auf. Sie beriefen sich dabei auf das Kirchenasyl. Die Kirche selber bestreitet jedoch, dass ein solches Asylrecht heute noch existiere. Insbesondere hätte eine solche historische Tradition keine juristische Verbindlichkeit.