Kurz vor der Jahresversammlung der Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK vergangenen Freitag gab der Gewerkschaftsbund bekannt, dass sich die Gewerkschaften aus dem Kontrollorgan zurückziehen. Vergebens habe man verlangt, dass Fragen geklärt würden. Fragen etwa, weshalb die Kontrollzahlen im Jahr 2014 so massiv eingebrochen seien oder weshalb die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen unbekannt eröffnet habe mit dem Verdacht, öffentliche Gelder könnten versickert sein.
Damit kann nach Einschätzung von Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht an der Universität Basel, der Vorstand der ZAK keine Beschlüsse mehr fassen. Denn gemäss Statuten der paritätisch zusammengesetzten Kontrollstelle, braucht es für solche Entscheide mindestens je zwei Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Kontrollorgan fehlt ohne Gewerkschaften gesetzliche Grundlage
Der Kanton Baselland, der mit der ZAK einen Leistungsauftrag abgeschlossen hat, reagiert jetzt: Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber fordert Gewerkschaften und Wirtschaftskammer auf «gemeinsam an den Tisch zurückzukehren und im direkten Gespräch dafür zu sorgen, dass das hohe Gut der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit nicht leicht über Bord geworfen wird.» Auf die Frage des Regionaljournal Basel von Radio SRF, was überhaupt los sei mit der ZAK, antwortet Thomas Weber, dies sei von Aussen tatsächlich schwierig zu verstehen.
Vorgeschichte
Hintergrund von Webers Aufruf ist die gesetzliche Bestimmung, dass solche Kontrollorgane zwingend von beiden Sozialpartnern getragen werden müssen, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weil die Gewerkschaften abgesprungen sind, ist diese gesetzlich festgehaltene Bedingung nicht mehr erfüllt. Der Kontrollstelle fehlt damit letztlich die rechtliche Grundlage, der Kanton musste deshalb eingreifen.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)