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Basel Baselland Keine Zweckentfremdung bei Baselbieter Schwarzarbeitskontrolle

Im Auftrag von Bund und Kanton untersuchten Spezialisten für Wirtschaftskriminalität einer Wirtschaftsprüfungsfirma die Baselbieter Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK. Zu hohe Löhne seien nicht verrechnet worden. Sie stiessen aber auf Mängel in der Buchhaltung.

Spezialisten für Wirtschaftskriminalität einer Wirtschaftsprüfungsfirma untersuchten im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco und der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektion, was mit den Geldern passiert ist, die der Bund und der Kanton für diese Kontrollen bezahlt hatten.

Ihr Bericht liegt seit mehreren Wochen vor. Doch bisher wollten sich weder das Seco noch die Baselbieter Volkswirtschaftsdirektion dazu äussern. Recherchen des «Regionaljournals Basel» von Radio SRF zeigen jetzt, dass die Spezialisten für Wirtschaftskriminalität fündig wurden. Zwar hätten die Spezialisten nichts Strafbares gefunden, doch seien sie in der Buchhaltung der Kontrollstelle auf zahlreiche Mängel gestossen. Zudem seien mit den 650'000 Franken, die Bund und Kanton der Kontrollstelle zahlten, im Jahr 2014 viel zu wenig Kontrollen durchgeführt worden.

Inzwischen reagierte das Staatsekretariat für Wirtschaft mit einer Medienmitteilung auf die Recherchen des Regionaljournals und betont: Der Verdacht, dass zu hohe Löhne bezahlt worden seien, habe sich nicht bestätigt und in den Jahren 2010 bis 2013 seien keine öffentlichen Gelder zweckentfremdet worden. Für das Jahr 2014 aber könne noch kein Ergebnis präsentiert werden: «Ob und allenfalls in welcher Höhe Rückforderungen tatsächlich gestellt werden, ist derzeit noch offen», schreibt das Seco und «das Seco wird gestützt auf seine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton gegebenenfalls eine Rückforderung an den Kanton stellen.»

Kanton will Geld zurück

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Die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle hat zu wenig Schwarzarbeitskontrolle durchgeführt, zu diesem Schluss kam bereits die Baselbieter Regierung vor einem Jahr. Deshalb verlangte die Baselbieter Regierung 380'000 Franken zurück. Insgesamt bekam die ZAK vom Kanton im Jahr 2014 650'000 Franken für die Kontrollen.

Nach Informationen des Regionaljournals wollte das Seco noch mehr Geld von der Kontrollstelle ZAK zurückverlangen als der Kanton Baselland ursprünglich forderte (siehe Kasten). Kanton und Bund haben sich bis jetzt aber noch nicht auf einen Betrag einigen können.

Falls sich Kanton und Bund auf einen Betrag einigen sollten wird es nicht einfach sein, Geld zurückzubekommen. Denn die Kontrollstelle ZAK hat dieses Geld nicht mehr, sie hat es ausgegeben. Ausgegeben für Kontrolleure oder Telefonrechnungen oder Autos. All diese Dienstleistungen hat sie bei der Firma AMS eingekauft. Diese Arbeitsmarkt-Services AG ist eine Tochterfirma der Familienausgleichskasse der Wirtschaftskammer Baselland. Wenn Bund und Kanton ihr Geld zurückholen wollen, müssten sie wohl auf diese Firma zurückgreifen können.

Auch wenn die Spezialisten der Wirtschaftsprüfungsfirma zur Einschätzung gelangten, sie seien auf nichts Strafbares gestossen, läuft die Untersuchung der Staatsanwaltschaft in diesem Fall weiter. Konkret geht es um eine Untersuchung gegen Unbekannt wegen Betrug und ungetreuer Geschäftsbesorgung, welche die Staatsanwaltschaft vor einem Jahr eröffnete. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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