Die Kritik richtet sich an die Bauverwaltungen und die Gemeinderäte. Diese wendeten offensichtlich eine uneinheitliche Praxis an, wenn es darum gehe Neu- und Ausbauten von Mobilfunk-Antennen zu überprüfen, zu publizieren und schliesslich zu bewilligen, so der Grüne-Grossrat Bruno Vanoni.
Mit verschiedenen Stichproben versuchte er das Problem darzulegen:
- Gemeinde A publiziere alle Vorhaben in Zusammenhang mit Mobilfunk-Antennen.
- Gemeinde B verzichte unter Berufung auf ein sogenanntes Bagatellverfahren auf eine Publikation einer Antennen-Aufrüstung für 5G.
- Und Gemeinde C soll nichts von einer 5G-Antenne auf ihrem Gemeindegebiet gewusst haben, obwohl diese auf den offiziellen Karten des Bundes eingetragen seien.
Doch stimmt dies wirklich? Radio SRF hat bei betroffenen Gemeinden nachgefragt.
Wie 5G Antennen gebaut werden
Die Vorwürfe des Grossrats liessen sich bei der Recherche von Radio SRF nicht erhärten. Die Gemeinden arbeiten nach klaren Vorgaben. Fest steht jedoch, dass für Aussenstehende das Bauverfahren für Mobilfunk-Antennen äusserst komplex ist.
Will ein Mobilfunk-Anbieter eine neue Antenne bauen, benötigt er dafür eine Baubewilligung. Diese erteilt die Gemeinde. Dabei achtet sie vor allem auf den Standort, die Ästhetik und ob alle Auflagen von Bund und Kanton eingehalten werden. Ist dies der Fall, wird die neue Antenne bewilligt. Dagegen laufen jedoch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Sturm.
Vielfach bekommen die Bürgerinnen und Bürger aber gar nicht mit, wenn eine alte, bestehende Mobilfunk-Antenne auf die neuste Generation umgerüstet wird. Dies ist der Fall, wenn die Sendeleistung gleich bleibt und die Grenzwerte eingehalten werden.
Diese Umrüstung von 3G, 4G auf 5G kann in einem sogenannten Bagatellverfahren bewilligt werden. Dafür zuständig ist nicht die Standortgemeinde, sondern die Fachstelle für nichtionisierende Strahlung bei der bernischen Volkswirtschaftsdirektion.
Sendeleistung und Grenzwerte
Bei einer Baueingabe gehe es um die Sendeleistung, die Senderichtung und die Frequenzen, erklärt Fachstellenleiter Martin Hänzi. «Werden die Grenzwerte eingehalten, dann kann die Umrüstung genehmigt werden, egal ob es sich nun um 4G oder 5G handelt», so Hänzi. Im Bagatellverfahren erfolgt keine Publikation im Amtsanzeiger. Interessierte Bürgerinnen und Bürger kriegen erst Wind davon, wenn die neue Mobilfunk-Antenne auf den Karten des Bundes erscheint.
Widerstand kein neues Phänomen
Zu Verwirrung führt auch, dass vor allem in kleineren Gemeinden nicht die Bauverwaltung, sondern das Regierungsstatthalteramt für die Bewilligung neuer Antennen zuständig ist. «Der Widerstand gegen neue Mobilfunktechnologien ist kein neues Phänomen», sagt Markus Rindlisbacher, Vizepräsident des bernischen Gemeindekaders und Bauverwalter der Gemeinde Vechigen.
Bereits in den 1990er-Jahren sei der Widerstand gross gewesen und seien gegen Antennenprojekte viele Beschwerden eingegangen. «3G, 4G und 5G, da wiederholt sich die Geschichte.»