In den Grundzügen ist der Walliser Regierungsrat Jean-Michel Cina zufrieden mit der bundesrätlichen Vorlage. «Sie führt die heute bestehende Verordnung fort und garantiert so Rechtssicherheit», sagt Cina gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF.
Aber der Teufel steckt im Detail. So zeigt sich der Bundesrat zum Beispiel grosszügig und lässt die Gemeinden auch künftig Zweitwohnungen bauen - wenn sie angemessen touristisch bewirtschaftet werden. Die Besitzer müssen also darauf achten, dass diese Wohnungen nicht zu viele Tage im Jahr leerstehen.
Cina: zuviele Auflagen für die touristische Bewirtschaftung
Das vermittle den Eindruck, dass man eine touristische Bewirtschaftung zulassen wolle. «Aber gleichzeitig wird das im darauffolgenden Artikel so eingeschränkt, dass dies praktisch toter Buchstabe bleibt», sagt Cina. Es gebe zu viele Auflagen für die Bewirtschaftung.
Auch an einem zweiten Punkt im Gesetzesentwurf hat Jean-Michel Cina gar keine Freude. Der Bundesrat will nämlich, dass bestehende Zweitwohnungen nicht ausgebaut werden dürfen. «Da müsste man offener sein, ein Ausbau sollte zugelassen werden», sagt Cina.
Auch Berner Regierungsrat übt Kritik
Dieser Aussage pflichtet auch der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus bei und wartet mit einen konkreten Beispiel auf. «Wenn Sie ein 4 Quadratmeter grosses Badezimmer haben und sie brechen zur Vergrösserung eine Stirnwand zum Estrich heraus, das geht nicht», sagt Neuhaus. Eine solche Regelung vermindert in den Augen der Kritiker den Wert der Zweitwohnung.
Die beiden Regierungsräte wollen sich nun bei National- und Ständeräten dafür einsetzen, dass in der parlamentarischen Debatte die entsprechenden Punkte entschärft werden.
Initianten sind sauer
Die Initianten auf der anderen Seite sind völlig unzufrieden. «Das ist ja schlimmer als vor der Abstimmung,» schimpft zum Beispiel Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. «Jetzt wird der Baudruck auch noch in die bisher unberührten Täler umgeleitet. Das kann's ja wohl nicht sein!». Die Initianten erwägen ein Referendum und damit eine zweite Abstimmung über die Zweitwohnungen.