Die Radgenossenschaft der Landstrasse hat beim Kanton St. Gallen Beschwerde eingereicht gegen den Entscheid der Gemeinde Thal, keinen provisorischen Durchgangsplatz auf dem Gebiet Fuchsloch einzurichten.
Die Dachorganisation der Schweizer Jenischen und Sinti stützt sich bei ihrer Beschwerde vor allem auf die Menschenrechte und die Grundrechte einer anerkannten nationalen Minderheit.
Irgendwo müssen wir anfangen. Irgendwann muss das aufhören. Wir sind Schweizer Geschichte und sind auch da.
Bisher sei nicht beachtet worden, dass Grundrechte und Menschenrechte nicht nur den Bund verpflichten, sondern alle Ebenen des Staates, sagt Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» auf SRF1. Die Radgenossenschaft will, dass die Gerichte diese Frage prüfen.
Dass sich wegen der Absage von Thal Frust und Ärger bei den Jenischen breit gemacht hat, dafür haben wir ein gewisses Verständnis.
In Thal ist man über die Klage gegen die Gmeinde überrascht. Gemeindepräsident Robert Raths meint, der Rat habe alles versucht. Er sei sehr bestrebt gewesen, Lösungen zu finden. Nun habe es nicht geklappt.
Ich weiss nicht was das soll mit dieser Klage. Wenn die Gemeinde sagt, das geht nicht, dann wird es nicht gehen.
Die Klage liegt jetzt beim Baudepartement. Da müsse zuerst prüfen, ob es überhaupt darauf eintreten könne, sagt Kantonsplaner Ralph Etter auf Anfrage.
Kantone müssen Durchgangsplätze bereitstellen
Der Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen habe sich in den letzten Jahren massiv verstärkt, teilen die Schweizer Fahrenden mit. Ein Bundesgerichtsurteil von 2003 verpflichtet die Kantone, in ihren Richtplänen die Bedürfnisse der Fahrenden als Teil der Schweizer Bevölkerung zu berücksichtigen. Trotz intensiver Suche konnte bis heute im Kanton St. Gallen kein einziger Durchgangsplatz realisiert werden.
Aus diesem Grund entschied das Baudepartement vor drei Jahren, Standorte für provisorische Durchgangsplätze zu suchen. Da der Platz im Fuchsloch aus Sicht des Kantons ideal gelegen ist, sollte nach dem negativen Volksentscheid zur Umzonung im Jahr 2014 ein zweiter Versuch mit einem provisorischen Platz gestartet werden. Der Gemeinderat von Thal entschied aber Ende Mai, den provisorischen Durchgangsplatz nicht weiterzuverfolgen.