Im Prozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment hat die Aargauer Staatsanwaltschaft am Freitag für den Hauptbeschuldigten eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Der frühere ASE-Geschäftsführer soll unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt werden.
Er habe sich aber auch der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, findet die Staatsanwaltschaft. Der weitgehend geständige Mann befindet sich seit seiner Verhaftung im Frühling 2012 ohne Unterbruch in Haft.
Der Verteidiger des 50-jährigen Hauptbeschuldigten plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nur dank der umfangreichen Kooperation seines Mandanten mit detaillierten Angaben zu den Abläufen konnte die Staatsanwaltschaft den Fall nun abschliessen. Die Verteidiger der beiden anderen Beschuldigten forderten am Samstag Freisprüche, wie die unabhängige Plattform «Onlinereports.ch» meldete.
Freiheitsstrafen drohen auch den anderen Beschuldigten
Der ehemalige Präsident des Verwaltungsrats der ASE soll wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei sieben Jahre ins Gefängnis. Und für einen ehemaligen ASE-Kundenbetreuer bei der Basler Kantonalbank (BKB) fordert die Staatsanwaltschaft wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
170 Millionen in den Sand gesetzt: Die Vorgeschichte
- Rund 2500 geschädigte Anlegerinnen und Anleger hat die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die meisten müssen ihre verlorenen Gelder wohl abschreiben.
- Die ASE-Investment mit Büros in Frick war von 2006 bis 2012 als externe Vermögensverwalterin tätig und bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an.
Im Jahr 2012 flog der Betrug auf, seither befindet sich der teilweise geständige Haupt
beschuldigte in Haft.