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Darum sind die Strafen im Betrugsprozess nun tiefer
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 01.02.2019. Bild: SRF
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Betrugsfall ASE Investment Geschäftsführer von ASE muss nicht zurück ins Gefängnis

Einer der grössten Betrugsfälle der Schweiz: Die Investmentfirma ASE aus dem aargauischen Frick hat das Geld von rund 2000 Kunden verspekuliert. Um die Verluste zu verheimlichen, hatte der ehemalige Geschäftsführer Gelder von Konto zu Konto verschoben. Zudem waren immer wieder neue Kunden mit grossen Renditeversprechen angelockt worden.

So war ein Schneeballsystem entstanden. Dies hatte rund sechs Jahre gut funktioniert. Im Jahr 2012 brach das System zusammen. Es entstand ein Schaden von 170 Millionen Franken.

Das Aargauer Obergericht hat nun in zweiter Instanz über den Fall entschieden und sein Urteil am Freitag mündlich eröffnet. Die beiden Angeklagten kommen mit tieferen Strafen davon.

Der Geschäftsführer bleibt auf freiem Fuss: Das Gericht reduziert die Strafe für den Geschäftsführer der ehemaligen ASE Investment von neun auf sieben Jahre. Weil der Mann seine Strafe im vorzeitigen Strafvollzug bereits abgesessen hat, bleibt er damit nun auf freiem Fuss.

Auch das Obergericht spricht ihn aber schuldig, unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung, mehrfacher Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Misswirtschaft. Er habe mit seinem System den Anlegern grossen Schaden zugefügt, so das Gericht. Dabei habe er eine grosse kriminelle Energie gezeigt und sich auch selbst bereichert.

Allerdings sei die Höhe der Schadenssumme nicht massgebend für das Strafmass. Zudem sei der Geschäftsführer quasi in den Betrug «reingerutscht», weil er die anfänglichen Verluste nicht eingestehen wollte. Damit habe er «einen Teufelskreis in Gang gesetzt». Er sei geständig und habe mit den Behörden kooperiert. Vor allem deshalb habe das Gericht das Strafmass reduziert, hiess es am Freitag in Aarau.

Logo ASE Investment.
Legende: Keystone

Der Verwaltungsratspräsident kommt mit einem blauen Auge davon: Auch die Berufung des Verwaltungsratspräsidenten wird teilweise gutgeheissen. Das Strafmass beträgt neu zwei Jahre und vier Monate, wobei der Mann sechs Monate ins Gefängnis muss. Das Bezirksgericht hatte den VR-Präsidenten noch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Die grosse Frage vor Gericht: Hatte der Verwaltungsratspräsident von den Machenschaften des Geschäftsführers gewusst? Das Obergericht sagt: Er hätte zwar etwas merken müssen, zumal sogar Medienberichte auf Unregelmässigkeiten bei der ASE Investment hingewiesen hatten. Damit habe er fahrlässig gehandelt.

Aber: Es gebe keine Beweise dafür, dass der Verwaltungsratspräsident in den Betrug eingeweiht gewesen sei. Er habe ja sogar eigenes Geld in die faulen Anlagen investiert. Deshalb wurde die Strafe für ihn massiv reduziert – um mehr als die Hälfte gegenüber der Vorinstanz.

Leise Kritik an Basler Kantonalbank: Entlastend sei auch der Umstand, dass andere Kontrollinstanzen jahrelang nichts vom Betrug gemerkt hätten, so das Gericht weiter. Damit sind unter anderem die an den Geschäften beteiligte Basler Kantonalbank (BKB) oder das Beratungsunternehmen PWC gemeint.

Das Obergericht betonte in der Urteilsverkündung aber auch, dass die Rolle der BKB nicht im Fokus des Verfahrens gestanden habe. Deshalb bewerte es die Rolle der Kantonalbank nicht.

Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert: Für den Ankläger ist klar, dass es sich um einen schweren Fall von Betrug handelt – und die beiden Angeklagten waren beide daran beteiligt. Er hielt deshalb an seinen Anträgen fest, die er bereits vor dem Bezirksgericht Laufenburg gestellt hatte.

Das hatte die Verteidigung gefordert: Für den Verwaltungsratspräsidenten hatte der Verteidiger im Berufungsverfahren einen Freispruch verlangt. Das Bezirksgericht hatte ihn zuvor zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Anwalt des Geschäftsführers hatte eine geringere Strafe verlangt als die neun Jahre Gefängnis, welche vom Bezirksgericht ausgesprochen worden waren.

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Aus dem Archiv: Chef von ASE Investment will kein Betrüger sein
Aus Schweiz aktuell vom 30.01.2019.
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