- Thurgau beendet ausserordentliche Lage.
- Appenzell Innerrhoden hebt einzelne Corona-Massnahmen auf.
- St. Galler Contact-Tracing bringt 32 Angehörige in Quarantäne.
- Thurgau hebt Besuchsverbot in Pflegeheimen auf.
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Weitere Informationen
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- So entwickeln sich die Fallzahlen der Neuinfektionen in der Region.
Informationen aus den Kantonen
Dienstag, 16. Juni: Thurgau beendet ausserordentliche Lage.
Der Thurgauer Regierungsrat hat beschlossen, die ausserordentliche Lage im Kanton per 19. Juni zu beenden - gleichzeitig wie der Bund. Der Führungsstab wird von seinen Aufgaben entbunden, neu verfolgt ein Fachstab Pandemie die Situation.
Freitag, 12. Juni: Appenzell Innerrhoden hebt einzelne Corona-Massnahmen auf
Da sich die Lage bei den Neuninfektionen mit dem Coronavirus beruhigt habe, seien die kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überprüft worden, teilt die Ratskanzlei von Appenzell Innerrhoden mit. Die Standeskommission habe entschieden, dass verschiedene Massnahmen aufgehoben werden.
Unter anderem falle die Verpflichtung der Schulen für das Bereitstellen einer Betreuung weg. Weiter könne die Einschränkung für das Sammeln von Unterschriften für Referenden aufgehoben werden. Solche Sammlungen sollen unter selbstständiger Gewährleistung der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder möglich sein. Auch der Einsatz des kantonalen Führungsstabs werde auf den 19. Juni beendet.
Mittwoch, 3. Juni: St. Galler Contact-Tracing bringt 32 Angehörige in Quarantäne
Seit dem 4. Mai wird im Kanton St. Gallen wieder das Contact-Tracing betrieben. Seither begleiteten die Mitarbeitenden 16 Personen, welche positiv auf das Coronavirus getestet wurden, heisst es in einer Mitteilung. 32 Personen aus dem Umfeld von Infizierten mussten sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Kanton enge Kontaktpersonen einer am Coronavirus erkrankten Person ausfindig gemacht und sie während ihrer Selbstisolation begleitet. Das Contact-Tracing musste jedoch wegen der zu hohen Fallzahlen eingestellt werden.
Donnerstag, 28. Mai: Theater St. Gallen spielt wieder vor Publikum
Nach der Aufhebung des generellen Theater- und Konzertverbots starten Theater und Sinfonieorchester wieder mit Aufführungen vor Publikum. Geplant sind Open-Air-Produktionen in der St. Galler Altstadt und vor allem im Stadtpark.
Donnerstag, 28. Mai: Region St. Gallen-Bodensee stellt Hotline ein.
Der Regionale Führungsstab St.Gallen-Bodensee (RFS) stellt den Betrieb der Hotline für Hilfsangebote und -gesuche am Freitag ein. Die Nachfrage nach Informationen ist in den letzten Wochen merklich zurückgegangen.
Donnerstag, 28. Mai: Thurgau hebt Besuchsverbot in Pflegeheimen auf
Im Kanton Thurgau wird das Besuchsverbot für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung auf den 30. Mai aufgehoben. Stattdessen tritt eine Besuchsregelung in Kraft.
Besuche können unter Einhaltung der Vorgaben innerhalb und ausserhalb des Pflegeheimes stattfinden. Damit werden auch Besuche in den Zimmern und Spaziergänge wieder möglich. Diese Änderung der Rahmenbedingungen benötigen je nach aktueller Situation im Pflegeheim etwas Zeit, schreibt der Kanton. Spätestens ab dem 8. Juni ermöglichen alle Pflegeheime Besuche unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln.
Mittwoch, 27. Mai: Für die Schweizer Bodenseeschiffe heisst es am 6. Juni «Leinen los»
Der Bundesrat kündigt weitere Lockerungen an. Das sind gute Nachrichten für viele - zum Beispiel für die Schweizerische Bodenseeschifffahrt. Für sie heisst es ab dem 6. Juni «Leinen los». Weil die Kursschiffe auch nach Deutschland fahren, gibt es noch Einschränkungen. Die Grenze öffnet erst am 15. Juni, das hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der heutigen Pressekonferenz bekräftigt. Deshalb gibt es eine Woche lang einen Spezialfahrplan. Einschränkungen gibt es auch nach dem 15. Juni. Um die Hygiene- und Distanzvorgaben einhalten zu können, dürfen weniger Passagiere aufs Schiff als üblich. Geschäftsführerin Andrea Ruf geht aktuell von 50 Prozent aus. Deshalb hofft sie, dass der Bundesrat schnell weitere Lockerungen beschliesst.
Mittwoch, 27. Mai: Schwimmbad-Betreiber sehen grosse Herausforderungen
Auch die Frei- und Hallenbäder dürfen mit einem entsprechenden Schutzkonzept ab dem 6. Juni wieder öffnen. Das Schutzkonzept des Branchenverbandes sieht unter anderem vor, die Anzahl Personen in den Badis auf eine Person pro 10 Quadratmeter zu begrenzen. «Statt 5500 Personen wie an einem guten Sommertag, dürfen wir so wahrscheinlich nur noch zwischen 1000 und 2000 Gäste empfangen», sagt der Chefbadmeister vom Schwimmbad Hörnli in Kreuzlingen, René Knup. Man müsse also Leute abweisen. Klar ist damit auch: Prallvolle Liegewiesen und Wasserbecken in den Badis wird es diesen Sommer nicht geben.
Mittwoch, 27. Mai: Kanton St. Gallen lockert Regelungen für Besuche in Altersheimen
Auf Pfingsten werden im Kanton St. Gallen die Regelungen für Besuche in Alters- und Pflegeheimen oder in Behinderten-Einrichtungen gelockert. Es dürfen Besuche in allen Räumlichkeiten der Heime und damit auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, in Restaurationsräumen oder auch im Gartenbereich stattfinden, teilte das Gesundheitsdepartement am Mittwoch mit.
Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine Hygienemaske tragen. Es braucht eine Voranmeldung und die Anzahl der Besuchenden bleibt auf zwei Personen pro Heimbewohnerin oder Heimbewohner beschränkt.