In mittlerweile 28 Ländern spielt es keine Rolle, ob Mann und Frau oder gleichgeschlechtliche Paare vor den Traualtar treten. Auch die Schweiz stimmt nun über die «Ehe für alle» ab. Gegnerin der Vorlage ist die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Im Interview erklärt sie, warum sie am 26. September ein Nein in die Urne legen wird.
SRF News: Erlauben Sie mir eine persönliche Frage. Warum haben Sie damals eigentlich geheiratet?
Verena Herzog: Weil ich meinen Mann sehr gerne hatte und wir zusammen beschlossen – wenn es möglich ist – eine Familie zu gründen.
Können Sie sich vorstellen, dass zwei Männer oder zwei Frauen, die sich lieben, eben genau aus diesem Grund auch heiraten wollen?
Diese Möglichkeit haben sie ja mit der eingetragenen Partnerschaft – und das ist auch richtig so, dass man das rechtlich geregelt hat. Wenn man dort etwas erweitern wollte, so ist das jederzeit möglich.
Ganz genau dasselbe ist die eingetragene Partnerschaft eben nicht. Gewisse Rechte hat man nicht, zum Beispiel die erleichterte Einbürgerung, die Witwenrente. Gleichberechtigung gibt es da also nicht.
Einbürgerungen, Witwenrente, das kann man gesetzlich ändern, dafür braucht es wirklich keine «Ehe für alle». Aber wenn es um Fortpflanzungsmedizin geht, das würde ja gegen die Bundesverfassung verstossen, so, wie es in der Vorlage drin ist.
Für das Kind ist es ganz wichtig, dass es Vorbilder hat. Und da braucht es einen Vater und eine Mutter. Das können sie nun mal nicht gewährleisten.
Warum sollen zwei Frauen, die sich lieben und sich versprechen, das Leben miteinander zu verbringen, nicht auch eine Familie gründen können?
Zwei Frauen oder auch zwei Männer können dem Kind ganz sicher Liebe, Geborgenheit, konstante Bezugspersonen geben. Aber es braucht eben viel mehr, das ist nur die Basis für eine gesunde Entwicklung des Kindes. Für das Kind ist es ganz wichtig, dass es Vorbilder hat. Und da braucht es einen Vater und eine Mutter. Das können sie nun mal nicht gewährleisten.
Heute sind schon Stiefkindadoptionen möglich, es gibt über 30'000 Kinder, die in sogenannten Regenbogenfamilien leben. Zeigt das nicht, dass es durchaus funktionieren kann, wenn ein Kind mit zwei Männern oder mit zwei Frauen aufwächst?
Bei den kleineren Kindern spielt das noch weniger eine Rolle, aber spätestens in der Pubertät, dann will das Kind doch wissen – das ist im Menschen drin – wer ist mein wirklicher Vater. Das bringt die Kinder in grosse Konflikte, und das will ich einfach nicht noch zusätzlich gesetzlich ermöglichen.
Wir haben sonst schon genug Schicksale, durch einen Todesfall, durch Krankheit oder natürlich auch bei vielen geschiedenen Eltern – aber bei den Geschiedenen haben die Kinder wenigstens noch einen Vater.
Aber da gäbe es doch mit der vorliegenden Lösung einen Fortschritt gegenüber heute. Heute gehen lesbische Paare zum Teil ins Ausland für eine Samenspende. Wenn die Vorlage angenommen würde, dann wäre es künftig einfach gewährleistet, dass Kinder, die auf diesem Weg auf die Welt kamen, spätestens mit 18 das Recht haben, zu erfahren, wer der Vater ist.
Das ist doch einfach ein Wahnsinn, wenn ein Kind das erst mit 18 erfahren darf. Vielleicht will es der Vater dann nicht einmal sagen, wobei das Kind dann das Recht hätte, es zu erfahren. Aber ob denn der Vater eine Beziehung will zu diesem Kind? Das will ich nicht zusätzlich noch mehr Kindern zumuten. Wir haben sonst schon genug Schicksale, durch einen Todesfall, durch Krankheit oder natürlich auch bei vielen geschiedenen Eltern – aber bei den Geschiedenen haben die Kinder wenigstens noch einen Vater.
Das Gespräch führte Gion-Duri Vincenz.